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Finanzen & Rente

Rente auszahlen lassen — Ausländer & Auswanderer [4 Schritte]

Rente auszahlen lassen in 4 Schritten: Wer ist anspruchsberechtigt, welches Formular, welche Dokumente, wie viel Geld bekommst du zurück? Plus Rechner, Praxis-Tipps aus 40.000+ Abmeldungen und kostenfreier Erst-Check mit Fundsback.

Oliver Frankfurth
16. April 2024
(aktualisiert: 31. Mai 2026)16 Min. Lesezeit

Deine Rente zurückholen: Warum du diesen Guide lesen solltest

Du hast in Deutschland gearbeitet, Rentenbeiträge gezahlt und ziehst jetzt ins Ausland. Die Frage, die sich viele stellen: Kann ich mir meine eingezahlten Beiträge zurückholen? Die Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Und es geht oft um Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich.

In diesem Guide erfährst du alles, was du wissen musst: Wer ist berechtigt, wie viel Geld kannst du erwarten, und wie läuft der Antrag ab. Wir haben über 40.000 Personen bei ihrer Abmeldung aus Deutschland begleitet und kennen die Stolpersteine beim Thema Rentenrückerstattung aus erster Hand.

"Viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf die Auszahlung ihrer Rentenversicherungsbeiträge haben. Dabei geht es oft um Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich!" — Oliver Frankfurth

Auf einen Blick

  • Anspruch: Ausländer (Nicht-EU/EWR/Schweiz/UK) haben besten Anspruch, EU-Bürger nur eingeschränkt, deutsche Staatsbürger praktisch nie.
  • Wartefrist: 24 Monate nach dem letzten Beitrag — vorher kannst du den Antrag nicht stellen.
  • Auszahlung: Du bekommst den Arbeitnehmeranteil von ca. 9,3 % deines Bruttoeinkommens zurück — pro Beitragsmonat.
  • Bearbeitung: 6 bis 9 Monate, plus 2 Monate Auszahlungsverzögerung bei ausländischen Konten.
  • Endgültig: Die Auszahlung loescht alle deutschen Rentenanspruechen — unwiderruflich. Bei mehr als 5 Beitragsjahren genau abwägen.
  • Service: Unser Partner Fundsback (Anzeige) uebernimmt den kompletten Antragsprozess.

Das deutsche Rentensystem: Kurz erklärt

Bevor wir in die Rückerstattung einsteigen, ein schneller Überblick, wie das deutsche Rentensystem funktioniert. Das hilft dir zu verstehen, welches Geld dir eigentlich zusteht.

Die drei Säulen der deutschen Rente

Das deutsche Rentensystem basiert auf drei Säulen:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung (Säule 1): Die Pflichtversicherung, in die alle Arbeitnehmer einzahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag von 18,6 % des Bruttogehalts — also je 9,3 %. Diesen Arbeitnehmeranteil von 9,3 % kannst du dir unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen.

  2. Betriebliche Altersvorsorge (Säule 2): Zusätzliche Rente über den Arbeitgeber. Beiträge liegen zwischen 3 und 15 % des Bruttogehalts. Nicht Teil der Rückerstattung.

  3. Private Altersvorsorge (Säule 3): Riester-Rente, Rürup-Rente und andere private Rentenprodukte. Ebenfalls nicht Teil der Rückerstattung.

Wichtig: Bei der Rentenrückerstattung geht es ausschließlich um deinen Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Rentenversicherung (Säule 1) — also die 9,3 %, die dir vom Bruttogehalt abgezogen wurden.

Wie wird die gesetzliche Rente finanziert?

Die Teilnahme an der gesetzlichen Rentenversicherung ist für jeden Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend. Der Beitragssatz beträgt insgesamt 18,6 % des Bruttogehalts, aufgeteilt zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (je 9,3 %). Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 EUR/Monat (Stand 2026, seit 2025 bundeseinheitlich) — auf Einkommen darüber zahlst du keine weiteren Rentenbeiträge.

Bei der Anmeldung zur Rentenversicherung erhältst du eine Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer ist entscheidend für die Nachverfolgung deiner Beiträge. Bewahre deinen Sozialversicherungsausweis unbedingt auf — du brauchst ihn für den Rückerstattungsantrag.

Wer kann sich die Rente auszahlen lassen?

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht die Auszahlung von Beiträgen als Ausnahme, denn sie bedeutet die vollständige und unwiderrufliche Auflösung des Versicherungsverhältnisses — und damit den Verlust aller Rentenansprüche.

Grundsätzlich gibt es drei Personengruppen, die eine Auszahlung beantragen können:

  • Beamte und beamtenähnliche Personen
  • Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllen
  • Ausländer: die in Deutschland gearbeitet haben und wieder auswandern

In diesem Guide konzentrieren wir uns auf die dritte Gruppe: Ausländer und Auswanderer, die ihre Rentenbeiträge zurückholen wollen.

Die drei Grundvoraussetzungen

Du kannst dir deine Rentenbeiträge auszahlen lassen, wenn du diese drei Bedingungen erfüllst:

  1. Du bist in Deutschland nicht mehr beitragspflichtig (also kein aktives Arbeitsverhältnis mehr)
  2. Deine letzte Beitragszahlung liegt mindestens 24 Monate zurück
  3. Du hast keine Möglichkeit, freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen

Ob du freiwillig einzahlen kannst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit und deinem Wohnort ab. Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet vier Gruppen.

Berechtigung nach Staatsangehörigkeit: Die vier Gruppen

Gruppe 1: Deutsche Staatsbürger

Als deutscher Staatsbürger hast du keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Rentenbeiträge. Unabhängig davon, wo du lebst, kannst du jederzeit freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen. Das gilt auch bei doppelter Staatsbürgerschaft.

Ausnahme: Du hast die Regelaltersgrenze erreicht (67 Jahre), erfüllst aber nicht die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren.

Tipp für deutsche Auswanderer: Prüfe, ob es sich lohnt, freiwillig weiter einzuzahlen. Ab 5 Jahren Einzahlungszeit hast du Anspruch auf eine monatliche Rente ab dem Rentenalter. Mehr dazu im Abschnitt "Deutsche Rente im Ausland beziehen" weiter unten.

Gruppe 2: EWR-Bürger, Schweiz und UK

Wenn du EWR-Bürger bist oder in einem EWR-Land wohnst, sind deine Chancen auf eine Rückerstattung sehr gering.

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst alle 27 EU-Länder plus Island, Liechtenstein und Norwegen. Auch die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) werden gleich behandelt.

Als EWR-Bürger kannst du freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen, bis du das Rentenalter erreichst. Eine Erstattung ist daher erst möglich, wenn du das Rentenalter erreicht hast und keine 5 Jahre Einzahlungszeit zusammenbekommst.

Gruppe 3: Vertragsstaaten — Gute Chancen

Als Bürger eines Vertragsstaats hast du gute Chancen auf eine erfolgreiche Rückerstattung.

Vertragsstaaten sind Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland — darunter die USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Türkei, Indien, Brasilien, China und viele weitere.

Du hast Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn:

  • Du weniger als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast und jetzt in einem Vertrags- oder Nicht-Vertragsstaat lebst, oder
  • Du mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast und jetzt in einem Nicht-Vertragsstaat lebst

Gruppe 4: Nicht-Vertragsstaaten — Beste Chancen

Als Bürger eines Nicht-Vertragsstaats hast du die besten Chancen auf eine vollständige Rückerstattung.

Nicht-Vertragsstaaten sind alle Länder ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland — z. B. Russland, Kasachstan, alle afrikanischen Länder, Irak, Iran, Saudi-Arabien, Argentinien, Peru, Bolivien, Mexiko und viele mehr.

Da du als Bürger eines Nicht-Vertragsstaates praktisch keine Möglichkeit hast, freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen, sind deine Chancen auf eine Rückerstattung optimal — unabhängig davon, wie lange du in Deutschland gearbeitet hast und wo du jetzt lebst.

"Achte unbedingt auf die Fristen: Wenn du mehr als 59 Monate Beitragszeiten in Deutschland hast, ist eine Erstattung als Vertragsstaat-Bürger oft nicht mehr möglich." — Oliver Frankfurth

Schnell-Check in 30 Sekunden

Bist du für die Rentenrückerstattung berechtigt?

3 Fragen — direkte Antwort ohne Datenabgabe.

1. Welche Staatsangehörigkeit hast du?
2. Liegt deine letzte Beitragszahlung mindestens 24 Monate zurück?
3. Wie lange hast du insgesamt in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt?

Wie viel Rente kannst du dir auszahlen lassen?

Du kannst dir den Arbeitnehmeranteil deiner Rentenbeiträge auszahlen lassen — also 9,3 % deines Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil (ebenfalls 9,3 %) bleibt bei der Rentenversicherung.

Die Höhe deiner Auszahlung hängt von zwei Faktoren ab:

  • Wie viele Monate du in Deutschland gearbeitet hast
  • Wie hoch dein Bruttoeinkommen war

Rechenbeispiel: Wenn du 36 Monate in Deutschland gearbeitet hast mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3.500 EUR, ergibt das: 36 x 3.500 EUR x 9,3 % = 11.718 EUR Rückerstattung.

Bei der Berechnung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze (8.450 EUR/Monat, Stand 2026). Auf Einkommen oberhalb dieser Grenze zahlst du keine Beiträge — und kannst entsprechend auch nichts zurückfordern.

Berechne deinen Anspruch: Mit unserem Renten-Rückerstattungs-Rechner kannst du in 30 Sekunden ausrechnen, wie viel dir zusteht.

Zum Rentenrückerstattung-Rechner

Deutsche Rente im Ausland beziehen

Nicht jeder will oder kann sich die Rente auszahlen lassen. Wenn du mindestens 5 Jahre in Deutschland gearbeitet hast (und damit die Wartezeit erfüllst), hast du eventuell Anspruch auf eine monatliche Rente ab dem Rentenalter — auch wenn du im Ausland lebst.

So funktioniert die Rente im Ausland

Sobald du das gesetzliche Rentenalter erreichst (aktuell schrittweise von 65 auf 67 Jahre), kannst du deine deutsche Rente auch im Ausland beziehen. Die Rente wird in der Regel auf ein deutsches Bankkonto überwiesen, von dem du sie ins Ausland transferieren kannst. Innerhalb des SEPA-Raums ist auch eine direkte Überweisung auf dein ausländisches Konto möglich.

Wichtig zu wissen:

  • Die Besteuerung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und deinem Wohnsitzland ab
  • Du musst jährlich eine Lebensbescheinigung einreichen
  • Bei einem Umzug ins Ausland solltest du die Deutsche Rentenversicherung informieren
  • Lass dir vor der Ausreise einen Nachweis über deine Versicherungszeiten zuschicken und prüfe ihn auf Lücken

Rente aus zwei Ländern beziehen

Es ist möglich, Rente aus zwei verschiedenen Ländern zu erhalten, wenn du in beiden Ländern gearbeitet und eingezahlt hast. Dank bilateraler Sozialversicherungsabkommen werden deine Versicherungszeiten in vielen Fällen gegenseitig anerkannt. Du musst deine Rente in jedem Land separat beantragen.

Rückerstattung vs. Rente im Alter: Was lohnt sich mehr?

Das ist eine der wichtigsten Entscheidungen. Eine Rückerstattung bedeutet, dass du alle Rentenansprüche unwiderruflich aufgibst. Überlege dir gut:

  • Rückerstattung: Sofort Geld auf dem Konto, aber kein Anspruch mehr auf monatliche Rente im Alter
  • Rente im Alter: Monatliche Zahlungen ab 67 Jahren — lebenslang, auch im Ausland

Bei weniger als 5 Jahren Einzahlungszeit hast du ohnehin keinen Rentenanspruch. Dann ist die Rückerstattung in fast allen Fällen die bessere Wahl.

Die 24-Monats-Wartefrist: Die wichtigste Stolperfalle

Bevor du den Antrag stellen kannst, musst du 24 Monate seit deinem letzten Beitrag in die deutsche Rentenversicherung warten. Diese Frist wird von vielen Auswanderern übersehen — und führt zu Frust, wenn Anträge zurückgewiesen werden.

Was zählt als „letzter Beitrag"?

  • Pflichtbeitrag aus deinem letzten deutschen Job (Lohnsteuerbescheinigung relevant)
  • Freiwilliger Beitrag falls du als Selbstständiger eingezahlt hast
  • Beitragszeit aus Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld

Wann beginnt die Wartefrist?

Die 24 Monate werden ab dem Monat des letzten Beitrags gezählt. Beispiel: Letzter Beitrag im Mai 2023 → frühester Antrag im Juni 2025.

Tipp: Wenn du noch in Deutschland arbeitest und schon den Auswanderungs-Termin im Auge hast, plane die Wartefrist mit ein. Wer auswandert und nach 24 Monaten den Antrag stellt, hat die kürzeste Wartezeit. Wer in den ersten Monaten nach Auswanderung schon Antrag stellen will — geht nicht.

Sonderfall: Wenn du nach der Auswanderung wieder in Deutschland beschäftigt bist (z. B. Remote-Arbeit über deutschen Arbeitgeber mit Sozialversicherung), startet die Wartefrist erneut. Also: vor Antragstellung sicher sein, dass du wirklich aus dem deutschen Sozialversicherungssystem raus bist.

Beispielrechnungen: So viel Geld bekommst du zurück

Konkrete Zahlen helfen, die Größenordnung einzuschätzen. Hier drei typische Szenarien aus unserer Praxis:

Beispiel 1: 3 Jahre Mindestlohn-Job

  • Brutto-Monatsgehalt: ca. 2.100 EUR
  • Arbeitnehmeranteil RV (9,3 %): ca. 195 EUR/Monat
  • 36 Monate × 195 EUR = ca. 7.020 EUR Rückerstattung

Beispiel 2: 5 Jahre Durchschnittsverdienst

  • Brutto-Monatsgehalt: ca. 3.800 EUR
  • Arbeitnehmeranteil RV: ca. 353 EUR/Monat
  • 60 Monate × 353 EUR = ca. 21.180 EUR Rückerstattung

Beispiel 3: 8 Jahre Spitzenverdienst

  • Brutto-Monatsgehalt: ca. 6.500 EUR
  • Arbeitnehmeranteil RV: ca. 605 EUR/Monat (bis Beitragsbemessungsgrenze)
  • 96 Monate × 605 EUR = ca. 58.080 EUR Rückerstattung

Wichtig: Du bekommst nur den Arbeitnehmeranteil zurück (9,3 %), nicht den Arbeitgeberanteil (auch 9,3 %). Insgesamt zahlst du also 18,6 % deines Bruttoeinkommens in die RV — bekommst aber nur die Hälfte zurück. Bei 8 Jahren Spitzenverdienst „verlierst" du somit weitere 58.000 EUR an Arbeitgeberbeiträgen.

Praxis-Tipp: Wer mehr als 5 Jahre eingezahlt hat, sollte sehr genau rechnen, ob Rückerstattung oder spätere Rente lukrativer ist. Bei langer Lebenserwartung kann die monatliche Rente deutlich höher liegen als die Einmalzahlung. Ab 5 Beitragsjahren hast du Anspruch auf monatliche Altersrente im Ausland — die Rückerstattung ist dann unwiderrufliches Verzicht auf diese Rente.

So beantragst du die Rückerstattung: 4 Schritte

SCHRITT 1: Eignung überprüfen

Der Prozess der Rentenrückerstattung ist komplex und langwierig. Bevor du loslegst, solltest du sicherstellen, dass du tatsächlich berechtigt bist. Das spart dir viel Aufwand.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Du hast Deutschland bereits verlassen
  • Die 24-monatige Wartefrist nach deinem letzten Beitrag ist abgelaufen
  • Du lebst nicht in einem EWR-Staat (es sei denn, du hast das Rentenalter erreicht)

Eignung jetzt prüfen

SCHRITT 2: Antrag auf Beitragserstattung ausfüllen

Fülle das offizielle Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung aus. Zusätzlich brauchst du:

  • Lebens- und Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Zahlungserklärung (wohin das Geld überwiesen werden soll)
  • Zahlungsermächtigung

Die relevanten Abschnitte müssen von einem Notar oder einer offiziellen Stelle bestätigt werden. Deine persönlichen Daten (Reisepass, Wohnsitznachweis) müssen von einer lokalen Behörde oder der deutschen Botschaft beglaubigt werden.

Praxis-Tipp aus 40.000+ Fällen: Auch wenn die Botschaft weit entfernt ist — lass deine Dokumente dort beglaubigen. Das beschleunigt das Verfahren erheblich und du wirst seltener aufgefordert, Nachweise nachzureichen.

SCHRITT 3: Dokumente sammeln & versenden

Zu den ausgefüllten Formularen brauchst du folgende Unterlagen:

  • Beglaubigte Kopie deines Reisepasses
  • Wohnsitznachweis im Ausland
  • Abmeldebestätigung deiner letzten deutschen Adresse
  • Sozialversicherungskarte
  • Lohnsteuerbescheinigungen deiner deutschen Arbeitgeber
  • Optional: Versicherungsnachweis deiner Krankenkasse (empfohlen, um Beitragszeiten zu verifizieren)

Schicke alles mit Sendungsverfolgung an die Deutsche Rentenversicherung. Du kannst die Unterlagen auch in einer örtlichen Beratungsstelle in Deutschland abgeben.

SCHRITT 4: Rente auszahlen lassen

Die Deutsche Rentenversicherung prüft deinen Antrag. Das kann bis zu sechs Monate dauern. Danach erhältst du einen schriftlichen Bescheid mit deinen Beitragszeiten und der Auszahlungshöhe.

Achtung: Prüfe den Bescheid sorgfältig! Manchmal deckt er nicht den gesamten Beitragszeitraum ab. Reagiere sofort innerhalb der Frist, wenn etwas fehlt. Nach Ablauf der Frist akzeptierst du den Bescheid rechtlich — auch wenn er unvollständig ist.

Liegt dein Bankkonto außerhalb Deutschlands, wartet die Rentenversicherung nach dem Bescheid weitere 2 Monate, bevor sie das Geld überweist.

Sonderfälle: Riester, Rürup, Beamtenversorgung und private Renten

Bei „Rente auszahlen lassen" denken die meisten zuerst an die gesetzliche Rentenversicherung. Es gibt aber weitere Vorsorge-Töpfe, die bei Auswanderung relevant werden — jeder mit eigenen Regeln.

Riester-Rente bei Auswanderung

Die Riester-Rente ist staatlich gefördert, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist. Bei Wegzug aus Deutschland (genauer: aus der EU/EWR) musst du die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen — sofern du den Vertrag auflöst oder ins Nicht-EU/EWR-Ausland ziehst.

Drei Optionen:

  • Vertrag ruhen lassen: Du zahlst nicht mehr ein, der Vertrag läuft auf Eis. Beim Eintritt ins Rentenalter kannst du das angesparte Kapital im Ausland nutzen — Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten (sofern du in EU/EWR bist).
  • Vertrag auflösen (Förderschädliche Verwendung): Du bekommst dein Geld zurück, aber Zulagen + Steuervorteile gehen verloren.
  • Vertrag fortführen: Wenn du EU/EWR-Bürger bist und im EU/EWR-Ausland lebst, kannst du den Vertrag weiterführen — die Zulagen bekommst du allerdings nicht mehr.

Praxis-Tipp: Vor Auflösung des Riester-Vertrags den Steuerberater fragen. Bei kleineren Beträgen lohnt sich die Auflösung oft nicht; bei hohen Beträgen ist das eine teure Entscheidung.

Rürup-Rente bei Auswanderung

Die Rürup-Rente (Basis-Rente) ist ebenfalls steuerlich gefördert. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist eine Kündigung praktisch nicht möglich — der Vertrag ist gesetzlich „pfändungsgeschützt und nicht übertragbar". Was du tun kannst:

  • Beitragsfreistellung: Du zahlst nicht mehr ein. Der Vertrag ruht.
  • Auszahlung erst ab Renteneintritt: Frühestens mit 62 Jahren, dann als monatliche Rente. Eine Einmalauszahlung ist meist nicht möglich.
  • Steuerliche Behandlung im Ausland: Auszahlungen im Ausland werden meist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt — oft ist die Steuer im Wohnsitzland fällig.

Beamtenversorgung bei Auswanderung

Ehemalige deutsche Beamte haben Anspruch auf Beamtenpension (nicht gesetzliche Rente). Bei Auswanderung gelten Sonderregeln:

  • Die Beamtenpension wird ins Ausland gezahlt, in der Regel auf ein deutsches Konto oder per SEPA-Überweisung.
  • Bei dauerhaftem Wegzug ins Drittland (außerhalb EU/EWR) kann eine Kürzung um 30 % erfolgen (§ 27 Beamtenversorgungsgesetz).
  • Eine Einmalauszahlung wie bei der gesetzlichen RV ist nicht möglich.

Bei Unsicherheit: Versorgungsamt deines Dienstherrn (Bund/Land) direkt anfragen.

Private Rentenversicherung — was passiert bei Auswanderung?

Private Renten (Lebensversicherungen, Fondsgebundene Verträge, klassische Renten) sind nicht an deinen deutschen Wohnsitz gebunden. Du kannst:

  • Vertrag weiterführen — Beiträge weiter zahlen, Auszahlung wie geplant
  • Vertrag beitragsfrei stellen — keine weiteren Beiträge, aber bisheriges Guthaben bleibt
  • Vertrag kündigen — Rückkaufwert ausbezahlt bekommen (oft mit deutlichen Verlusten)
  • Vertrag verkaufen — über spezialisierte Anbieter wie Pro Life (Anzeige), oft besserer Ertrag als Rückkaufwert

Für Lebensversicherungen siehe unseren detaillierten Ratgeber: Lebensversicherung verkaufen.

Versteuerung der Rückerstattung im Zielland

Wichtig zu wissen: Die Rückerstattung der Rentenbeiträge ist in Deutschland steuerfrei (es handelt sich um deine eigenen, bereits versteuerten Beiträge). Aber: Im Zielland kann das anders aussehen.

USA: Die Rückerstattung wird teils als „income" gewertet und besteuert. Sprich vor Antragstellung mit einem US-Steuerberater.

UK: Pauschale Steuerfreiheit für „contributions returned" — meistens steuerfrei, aber individuelle Beratung empfehlenswert.

Schweiz: Steuerfrei, da die Schweiz die Rückerstattung wie eine deutsche Vorsorge-Auszahlung behandelt.

Thailand, Philippinen, Vietnam: Üblicherweise steuerfrei, weil keine deutsche Quellensteuer.

Türkei: Nach Doppelbesteuerungsabkommen meist steuerfrei.

Pauschalregel: Wo es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt, regelt der Vertrag die Besteuerung. Bei Unsicherheit Steuerberater im Zielland fragen — die Beratungs-Kosten sind im Verhältnis zur Rückerstattungssumme klein.

Rente bei Doppelstaatsangehörigkeit

Wer deutsche + ausländische Staatsangehörigkeit hat, kann sich aussuchen, mit welchem Pass er den Antrag stellt. Aber: für die Rentenrückerstattung zählt die EU/EWR-Staatsangehörigkeit zuerst.

Konkret: Wenn du Deutscher + Türkischer Staatsbürger bist, gelten die EU/EWR-Regeln, die für Deutsche keinen Anspruch auf Rückerstattung vorsehen. Es zählt also der „besser gestellte" Pass.

Ausnahme: Wenn du bereits das Rentenalter erreicht hast und weniger als 5 Jahre eingezahlt hast, kannst du dir die Beiträge auszahlen lassen — unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Diese Regel rettet viele Auswanderer, die nur kurz in Deutschland gearbeitet haben.

Wieder-Eintritt in die deutsche RV nach Rückerstattung

Wenn du nach der Rückerstattung wieder nach Deutschland zurückkommst und dort arbeitest: Du fängst bei den Beiträgen bei Null an. Die ausgezahlten Monate sind weg, neue Beitragszeiten beginnen ab dem ersten Arbeitstag wieder.

Was das praktisch heißt:

  • Bei kurzer Rückkehr (z. B. 1 Jahr) lohnt sich die Rückerstattung weiterhin
  • Bei dauerhaftem Wieder-Aufenthalt + Arbeit in Deutschland: die Auszahlung war im Nachhinein meist suboptimal, weil die alten Beitragszeiten dauerhaft fehlen
  • Wieder-Eintritt ist immer möglich, aber Rückerstattung ist endgültig

Kein Stress mit dem Antrag? Fundsback hilft

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Video: Rentenversicherung auszahlen lassen bei Auswanderung

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mir als deutscher Staatsbürger die Rente auszahlen lassen?

Nein. Als deutscher Staatsbürger hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, da du jederzeit freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen kannst — egal wo du lebst. Die einzige Ausnahme: Du erreichst die Regelaltersgrenze, erfüllst aber nicht die Mindestwartezeit von 5 Jahren.

Wie lange dauert die Rückerstattung der Rentenbeiträge?

Vom Antrag bis zur Auszahlung musst du mit 6 bis 9 Monaten rechnen. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt bis zu 6 Monate für die Prüfung, plus weitere 2 Monate bis zur Überweisung bei ausländischen Bankkonten. Dazu kommen die 24 Monate Wartefrist nach deinem letzten Beitrag.

Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Du erhältst deinen Arbeitnehmeranteil von 9,3 % des Bruttoeinkommens zurück — für jeden Monat, den du in Deutschland gearbeitet hast. Bei 3 Jahren Arbeit mit durchschnittlich 3.500 EUR brutto sind das rund 11.700 EUR. Nutze unseren Rentenrückerstattung-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Was passiert mit meinen Rentenansprüchen nach der Auszahlung?

Die Auszahlung ist endgültig und unwiderruflich. Du verlierst alle Ansprüche auf eine spätere Rente aus dem deutschen System. Dieser Schritt lässt sich nicht rückgängig machen. Deshalb ist die Entscheidung besonders für Personen mit mehr als 5 Jahren Beitragszeit gut abzuwägen.

Kann ich die Rente auch im Ausland beziehen, statt sie mir auszahlen zu lassen?

Ja. Wenn du mindestens 5 Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast, hast du ab dem Rentenalter (67 Jahre) Anspruch auf eine monatliche Rente — auch im Ausland. Die Rente wird in der Regel auf ein deutsches Bankkonto überwiesen. Im SEPA-Raum ist auch eine Direktüberweisung ins Ausland möglich.

Muss ich Deutschland verlassen haben, um den Antrag zu stellen?

Ja. Du kannst den Antrag auf Beitragserstattung erst stellen, nachdem du Deutschland verlassen hast und die 24-monatige Wartefrist abgelaufen ist. Solange du in Deutschland lebst und arbeitest, bist du beitragspflichtig und nicht anspruchsberechtigt.

Kann ich mir die Rente auszahlen lassen, wenn ich in einem EU-Land lebe?

Als Bürger oder Bewohner eines EWR-Landes, der Schweiz oder des UK kannst du deine Beiträge erst zurückfordern, wenn du das Rentenalter erreicht hast und weniger als 5 Jahre eingezahlt hast. Vorher besteht kein Anspruch auf Erstattung, da du freiwillig weiter einzahlen kannst.

Rente auszahlen lassen als Ausländer — geht das?

Ja, das ist der klassische Anwendungsfall. Als Nicht-EU/EWR/Schweiz/UK-Bürger hast du den besten Anspruch: nach Auswanderung in dein Heimatland (oder ein anderes Drittland) und 24 Monaten Wartefrist kannst du die volle Rückerstattung beantragen — unabhängig davon, wie viele Jahre du eingezahlt hast und unabhängig vom Rentenalter.

Wie viele Jahre muss ich in Deutschland gearbeitet haben, um mir meine Rente auszahlen zu lassen?

Es gibt keine Mindest-Beitragszeit für die Rückerstattung. Auch nach wenigen Monaten Beitragszahlung kannst du dir die Beiträge zurückholen. Beispiel: Wer 6 Monate als Saisonkraft in Deutschland gearbeitet hat und in ein Drittland zurückgeht, kann sich die 6 Monate Beiträge auszahlen lassen. Bei Beträgen unter 500 EUR lohnt sich der Aufwand allerdings selten, weil die Bearbeitungs- und Beglaubigungs-Kosten dann das Ergebnis aufzehren.

Wer ist qualifiziert für die Rentenrückerstattung?

Folgende Gruppen haben besten Anspruch auf Rückerstattung:

  • Nicht-EU/EWR/Schweiz/UK-Bürger, die Deutschland verlassen haben
  • EU/EWR-Bürger ab Erreichen des Rentenalters und weniger als 5 Beitragsjahren
  • Deutsche Staatsbürger nur bei Erreichen des Rentenalters und weniger als 5 Beitragsjahren

Voraussetzung in allen Fällen: 24 Monate Wartefrist nach dem letzten Beitrag.

Auszahlung Rentenversicherung: Wie schnell kann ich mir mein Geld auszahlen lassen?

Von Antragstellung bis Geld auf dem Konto: 6 bis 9 Monate. Die Deutsche Rentenversicherung braucht bis zu 6 Monate Prüfung, danach 2 Monate bis zur Überweisung bei ausländischen Konten. Wer eine perfekt vorbereitete Mappe einreicht (alle Dokumente vollständig + beglaubigt), kann auf das untere Ende dieses Bereichs hoffen.

Geht die Auszahlung meiner Rentenbeiträge auch online?

Den Antrag selbst kannst du nicht vollständig online stellen. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt unterschriebene Originale + beglaubigte Kopien. Was online geht: Vorbereitung der Formulare, Eignungs-Check über Fundsback (Anzeige), digitale Kommunikation während der Bearbeitung. Die finale Antragsstellung erfolgt postalisch.

Kann ich meine Rente zurückbekommen, wenn ich Deutschland nach fünf Jahren verlasse?

Das hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab. Als Nicht-EU/EWR-Bürger: Ja, du kannst die volle Rückerstattung beantragen. Als EU/EWR-Bürger: Nein, du hast nach 5 Beitragsjahren Anspruch auf monatliche Rente — keine Rückerstattung. Als deutscher Staatsbürger: Nein, keine Rückerstattung möglich.

Rentenversicherung auszahlen lassen — welches Formular?

Du brauchst den Antrag auf Beitragserstattung (Vordruck V0901) der Deutschen Rentenversicherung. Plus Anlagen zur Bestätigung des Lebens, der Staatsangehörigkeit, der Bankverbindung und der Zustellungsbevollmächtigung. Alle Formulare gibt es kostenlos auf deutsche-rentenversicherung.de. Über Fundsback (Anzeige) wird das automatisch für dich zusammengestellt.

Wann sollte ich den Antrag zur Auszahlung stellen?

Frühestens 24 Monate nach deinem letzten Beitrag. Das ist die Mindest-Wartezeit. Es gibt kein Spätestens — der Anspruch verjährt nicht. Wer 10 Jahre nach Auswanderung den Antrag stellt, bekommt die Beiträge genauso zurück wie bei zeitnahem Antrag. Allerdings: Inflation und Zinsen verkleinern den realen Wert über die Zeit. Wer den Antrag früh stellt, hat das Geld früher und kann es selbst anlegen.

Fazit: Wer bekommt was zurück — und für wen lohnt es sich?

Die Rentenrückerstattung ist eine der wenigen Gelegenheiten, bei der das deutsche System Auswanderern Geld zurückgibt. Aber: sie ist nicht für jeden die richtige Wahl.

Klare Rückerstattungs-Empfehlung für:

  • Nicht-EU/EWR-Bürger mit weniger als 5 Beitragsjahren
  • Nicht-EU/EWR-Bürger mit hohen Beiträgen und dauerhaftem Wegzug in Drittland
  • Personen mit kurzen Karriere-Phasen in Deutschland (z. B. Saisonkräfte, Praktika)

Genau abwägen:

  • Personen mit 5+ Beitragsjahren in Deutschland — monatliche Rente im Ausland kann besser sein
  • EU/EWR-Bürger — Rückerstattung nur in Sonderfällen möglich
  • Doppelstaatsangehörige — Konstellation prüfen

Eher nicht empfohlen:

  • Deutsche Staatsbürger — kein Anspruch (außer Sonderfall „Rentenalter + unter 5 Jahre")
  • Personen mit unklarer Auswanderungs-Perspektive — die Rückerstattung ist endgültig

Drei Schritte zum optimalen Vorgehen:

  1. Eignungs-Check — Anhand von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Beitragsjahren prüfen, welche Option dir offensteht. Fundsback (Anzeige) macht das in 10 Minuten kostenlos.
  2. Wartefrist abwarten — 24 Monate nach letztem Beitrag müssen vergangen sein.
  3. Antrag stellen — mit allen Dokumenten beglaubigt einreichen oder über Fundsback abwickeln.

Wer das richtig macht, holt sich ein gutes Stück Vorsorge-Geld zurück, das sonst in deutschen Sozialkassen liegen würde — oft im fünfstelligen Bereich. Aus unserer Erfahrung: die häufigste Frage in den Folge-Monaten nach Auswanderung. Genau deshalb haben wir den Fundsback-Partner.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 31. Mai 2026 aktualisiert. Die Informationen basieren auf unserer Erfahrung mit über 40.000 erfolgreich betreuten Fällen seit 2014. Für eine individuelle Einschätzung deiner Situation empfehlen wir unseren Eignungstest oder eine persönliche Beratung.

Oliver Frankfurth

Oliver Frankfurth

Gründer von abmelden.de. Seit 2014 hat Oliver über 40.000 Menschen bei ihrer Abmeldung aus Deutschland geholfen. Er kennt jedes Bürgeramt, jede Sondersituation und jeden Fallstrick.

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