Abmeldung

Rundfunkbeitrag abmelden bei Auswanderung

So meldest du den Rundfunkbeitrag (GEZ) ab, wenn du Deutschland verlässt. Schritt-für-Schritt-Anleitung, Fristen, rückwirkende Abmeldung, Sanktionen und häufige Fehler aus über 40.000 Fällen.

Oliver Frankfurth
21. Februar 2024
(aktualisiert: 2. Juni 2026)16 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtgebühr für jeden Haushalt in Deutschland. 18,36 Euro pro Monat, 220,32 Euro pro Jahr.
  • Die Wohnsitz-Abmeldung beim Bürgeramt stoppt den Rundfunkbeitrag nicht automatisch. Du musst dein Beitragskonto separat kündigen.
  • Für die Abmeldung brauchst du deine Beitragsnummer und eine Abmeldebescheinigung als Nachweis. Online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post an den Beitragsservice in Köln.
  • Eine rückwirkende Kündigung zum Auszugsdatum ist möglich, sobald du das Wegzugsdatum belegen kannst. Zu viel gezahlte Beiträge bekommst du erstattet.
  • Wer nicht zahlt, riskiert Säumniszuschlag, Feststellungsbescheid, Konto- oder Lohnpfändung und Geldstrafen bis 1.000 Euro.

Warum du den Rundfunkbeitrag aktiv abmelden musst

220,32 Euro pro Jahr, so viel zahlt jeder Haushalt in Deutschland für den Rundfunkbeitrag. Auch deiner. Auch wenn du längst in Lissabon, Bangkok oder Vancouver sitzt. Denn die Abmeldung beim Bürgeramt stoppt nicht automatisch den Rundfunkbeitrag. Dein Beitragskonto bei der GEZ läuft weiter, und die Gebühren von 18,36 Euro pro Monat bucht der Beitragsservice fröhlich weiter ab.

Bei über 40.000 Abmeldungen seit 2014 haben wir das hundertfach gesehen: Auswanderer vergessen die GEZ-Kündigung und bekommen Monate später Mahnungen. Manche zahlen über ein Jahr lang für eine Wohnung, in der sie nicht mehr leben.

"Vergiss nicht, deinen Rundfunkbeitrag abzumelden! Das ist nur mit einem Nachweis möglich, dass du Deutschland verlassen hast, am besten mit deiner Abmeldebescheinigung. Die Abmeldung kann auch rückwirkend zum Auszugsdatum erfolgen." — Oliver Frankfurth, Gründer von Abmelden.de


Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland: ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der offizielle Name lautet "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", aber die meisten sagen weiterhin einfach GEZ. Die Abkürzung stammt von der alten Gebühreneinzugszentrale.

Das System wurde 2013 grundlegend umgestellt: Seitdem zahlt jeder Haushalt, unabhängig davon, ob überhaupt ein Empfangsgerät vorhanden ist. Vorher musste man nur zahlen, wenn man ein Radio, einen Fernseher oder ein internetfähiges Gerät hatte.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Höhe: 18,36 Euro pro Monat (220,32 Euro pro Jahr)
  • Wer zahlt: Jeder Haushalt in Deutschland, unabhängig davon, ob du Fernseher, Radio oder Internet nutzt
  • Pro Wohnung: Es wird nur ein Beitrag pro Wohnung fällig, nicht pro Person. Lebst du in einer WG, teilt ihr euch den Beitrag
  • Gesetzliche Pflicht: Die Zahlung ist gesetzlich vorgeschrieben, solange du einen Wohnsitz in Deutschland hast
  • Zahlungsrhythmus: Vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus, per SEPA-Lastschrift oder Überweisung

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Aktuell zahlt jeder Privathaushalt 18,36 Euro pro Monat, das macht 220,32 Euro pro Jahr. Die Höhe ist seit August 2021 unverändert.

Du kannst zwischen drei Zahlungsrhythmen wählen, jeweils im Voraus:

  • Vierteljährlich: 55,08 Euro zum Ersten eines Quartals
  • Halbjährlich: 110,16 Euro zum Ersten eines Halbjahres
  • Jährlich: 220,32 Euro zum Ersten eines Jahres

Bei der Anmeldung kannst du auswählen, ob du selbst überweist oder dem Beitragsservice ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilst. Ein Lastschriftmandat ist meistens die ruhigere Variante: Die Zahlung läuft automatisch ab, du musst dich nicht mehr aktiv erinnern.

Seit 2022 verschickt der Beitragsservice nur noch eine Rechnung pro Jahr. Wer sich für die Selbstüberweisung entscheidet und nicht aufpasst, vergisst die Zahlung leicht und sammelt schnell Säumniszuschläge an.


Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Jeder über 18 Jahre, der in Deutschland gemeldet ist, muss zahlen. Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, auch internationale Studierende und Expats sind beitragspflichtig.

Bei mehreren Personen in einer Wohnung wird der Beitrag nur einmal fällig. Eine Wohnung, ein Beitrag. Im rechtlichen Sinn schulden alle volljährigen Bewohner gemeinsam den vollen Betrag, in der Praxis teilen WGs den Beitrag intern auf.

Sonderregeln:

  • Verheiratete Paare: Ist ein Partner befreit oder ermäßigt, gilt das Privileg automatisch auch für den anderen.
  • WG mit befreitem Mitbewohner: Die Befreiung gilt nur für den befreiten Mitbewohner persönlich. Die anderen Mitbewohner zahlen den vollen Beitrag.
  • Studierende: Eine Befreiung ist in der Regel nur mit BAföG-Bescheid oder einer vergleichbaren Studienförderung im Heimatland möglich.

Wie melde ich mich für den Rundfunkbeitrag an?

Wenn du in Deutschland einen Wohnsitz anmeldest, leiten die Meldebehörden deine Daten automatisch an den Beitragsservice weiter. Du bekommst dann von alleine einen Brief mit deiner neuen Beitragsnummer und einer Zahlungsaufforderung.

Du kannst der Meldepflicht zuvorkommen und dich aktiv selbst anmelden. Das geht online auf rundfunkbeitrag.de im Menüpunkt "Anmelden". Die Onlineformulare sind nur auf Deutsch verfügbar. Die Anmeldung selbst ist kostenlos.

Wer in eine Wohnung einzieht, in der bereits ein Beitragskonto läuft (zum Beispiel beim Zusammenzug mit dem Partner oder Einzug in eine WG), meldet sich nicht neu an, sondern teilt dem Beitragsservice die Beitragsnummer der bestehenden Person mit. So vermeidet ihr Doppelzahlungen.


Wann kannst du den Rundfunkbeitrag kündigen?

Du kannst dein GEZ-Konto kündigen, wenn:

  • du ins Ausland ziehst und deinen deutschen Wohnsitz abmeldest
  • du in eine Wohnung ziehst, für die bereits ein Beitrag gezahlt wird (z.B. bei WG oder Zusammenzug mit Partner)
  • du eine Zweitwohnung aufgibst

Es gibt keine Kündigungsfrist, aber die Abmeldung wird erst zum Folgemonat wirksam. Die Kündigung selbst ist kostenlos.

Wichtig: Bei einem Todesfall müssen die Angehörigen das GEZ-Konto des Verstorbenen separat kündigen.


Rundfunkbeitrag abmelden: Schritt-für-Schritt

Was du vorab brauchst

  • Deine 9-stellige Beitragsnummer (steht auf Schreiben der GEZ oben rechts oder als Verwendungszweck auf dem Kontoauszug bei SEPA-Lastschrift)
  • Deine Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (als Scan oder Foto, in digitaler Form)

Ohne diese beiden Dokumente bekommst du die Abmeldung nicht durch. Die Abmeldebescheinigung ist der Nachweis, dass du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast. Ohne sie sieht der Beitragsservice keinen Grund, dein Konto zu schließen.

Option 1: Online auf rundfunkbeitrag.de

Der schnellste und meistgenutzte Weg. Auch der Weg, den der Beitragsservice selbst empfiehlt.

  1. Gehe auf rundfunkbeitrag.de und klicke auf "Abmelden"
  2. Wähle den Punkt "Ich ziehe dauerhaft ins Ausland"
  3. Seite 1 (Intro): Bestätige, dass du verstehst, was du tust, und klicke auf weiter
  4. Seite 2 (Daten): Gib deine Beitragsnummer, deinen Namen, deine bisherige Adresse und das Wegzugsdatum ein
  5. Seite 2 (Bestätigungs-Adresse): Wähle, wohin die Kündigungsbestätigung geschickt werden soll. Mehr dazu im nächsten Abschnitt
  6. Seite 3 (Zusammenfassung): Prüfe alle Angaben sorgfältig
  7. Seite 4 (Upload): Lade deine Abmeldebescheinigung als Scan oder Foto hoch
  8. Sende das Formular ab

Eine Abmeldung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. Es muss das Online-Formular oder der Postweg genutzt werden. Alle Formulare und Dokumente müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.

Wer erhält die Kündigungsbestätigung?

Auf der Online-Seite "Wer erhält die Bestätigung" gibt es drei Szenarien. Such dir das passende aus:

a) An deine bisherige Adresse in Deutschland Standardoption, wenn du noch nicht weg bist oder sicher bist, dass dein Name die nächsten zwei Monate noch am Briefkasten steht. Die Bestätigung kommt per Post an deine alte Wohnadresse.

b) An eine andere deutsche Adresse Geeignet, wenn du schon ausgezogen bist, aber noch eine vertrauenswürdige Adresse in Deutschland hast (Eltern, Freunde, Geschäftsadresse). Du gibst Name und Adresse des Empfängers an, dort kommt die Bestätigung an.

c) An eine Adresse im Ausland Theoretisch möglich, in der Praxis ist das unzuverlässig. Internationale Postwege dauern lange, manche Briefe kommen nicht an, eine Sendungsverfolgung gibt es nicht. Wir empfehlen diese Option nicht, wenn du auf den Nachweis angewiesen bist.

d) An die Adresse von Abmelden.de Wenn du unser Sorglos- oder Komfort-Paket mit Empfangsservice gebucht hast, nutzt du unsere deutsche Firmenadresse als Empfänger. Wir öffnen die Bestätigung, scannen sie und schicken sie dir digital zu. Das Original lagern wir fünf Jahre oder schicken es dir auf Wunsch per Einschreiben.

Option 2: Per Post

Funktioniert genauso gut, dauert nur etwas länger. Schreibe einen Brief mit folgenden Angaben:

  • Dein vollständiger Name
  • Die Adresse der Wohnung, die du abmeldest
  • Das Datum, ab dem du kündigst
  • Der Grund der Kündigung (z.B. "Dauerhafte Auswanderung")
  • Deine Beitragsnummer

Lege eine Kopie deiner Abmeldebescheinigung bei und sende den Brief an:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln

Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Versandnachweis hast. Per Fax erreichbar unter: 01806 999 555 01 (kostenpflichtig). Telefonisch erreichst du den Beitragsservice unter 01806 999 555 10, allerdings ist die Hotline meistens überlastet, am Telefon abmelden geht nicht.

Option 3: Abmelden.de beauftragen

Keine Lust auf Bürokratie oder schon im Ausland? Wir übernehmen die komplette GEZ-Kündigung für dich, online, von überall auf der Welt. Wir empfangen deine Kündigungsbestätigung an unserer deutschen Firmenadresse und leiten sie digital an dich weiter.

Das haben wir tausende Male gemacht. Kompliziert für dich? Für unser Team Standard.

GEZ-Kündigung beauftragen


Kündigungsbestätigung: Warum sie so wichtig ist

Achte unbedingt darauf, dass du eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der GEZ erhältst. Ohne dieses Dokument hast du keinen Nachweis, dass dein Konto geschlossen wurde.

Das Problem: Die GEZ verschickt die Bestätigung nur per Post, nicht per E-Mail. Und es gibt keine Sendungsverfolgung. Wenn du bereits im Ausland bist, kommt die Post häufig nicht an.

Unsere Lösung: Bei unserem GEZ-Service nutzt du unsere deutsche Firmenadresse. Wir empfangen die Bestätigung, scannen sie und senden dir die digitale Version per E-Mail. Das Original bewahren wir fünf Jahre auf oder schicken es dir auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung an deine Adresse im Ausland zu.

Aus unserer Erfahrung mit tausenden GEZ-Kündigungen wissen wir: Ohne Bestätigung stehst du im Zweifelsfall ohne Nachweis da. Sollte der Beitragsservice einen Fehler machen und weiterhin Gebühren einziehen, musst du die Kündigung belegen können.


Rundfunkbeitrag rückwirkend abmelden

Du hast die GEZ-Kündigung vergessen? Das passiert häufiger, als du denkst. Die gute Nachricht: Eine rückwirkende Abmeldung ist möglich.

Die Zahlungspflicht endet mit dem Datum, an dem du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hattest. Wenn du nachweisen kannst (z.B. mit deiner Abmeldebescheinigung), dass du Deutschland bereits vor Monaten verlassen hast, wird die Kündigung zum Auszugsdatum wirksam. Zu viel gezahlte Beiträge können dir erstattet werden.

Unser Tipp: Hole die Abmeldung so schnell wie möglich nach. Je länger du wartest, desto mehr Beiträge sammeln sich an, und desto aufwendiger wird die Rückerstattung. Du benötigst dafür deine Abmeldebescheinigung und deine Beitragsnummer. Den Antrag stellst du genauso wie eine reguläre Kündigung, online oder per Post.

"Ich habe in über 40.000 Abmeldungen gesehen, dass die GEZ-Kündigung der am häufigsten vergessene Schritt ist. Viele Kunden melden sich Monate später bei uns, weil plötzlich Mahnungen kommen. Die gute Nachricht: Eine rückwirkende Abmeldung ist möglich, aber je schneller du handelst, desto weniger Stress hast du." — Oliver Frankfurth


Was passiert, wenn du nicht zahlst?

Wer den Rundfunkbeitrag einfach ignoriert, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Der Beitragsservice achtet strikt darauf, dass jeder seiner Zahlungspflicht nachkommt:

  1. Säumniszuschlag: Nach vier Wochen Zahlungsverzug wird ein Zuschlag von ca. 1 Prozent der offenen Schuld fällig (mindestens 8 Euro)
  2. Feststellungsbescheid: Listet alle ausstehenden Beiträge und Zuschläge auf, der erste Schritt Richtung Zwangsvollstreckung
  3. Vollstreckung: Konto- oder Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher. Auch Lebensversicherungen oder Sozialleistungen können per Gerichtsbeschluss gepfändet werden
  4. Ordnungswidrigkeit: Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro

Selbst wenn du Deutschland bereits verlassen hast, können offene GEZ-Schulden bei einer eventuellen Rückkehr oder bei laufenden deutschen Bankverbindungen zum Problem werden. Im schlimmsten Fall droht eine Kontopfändung.

In der Vergangenheit wurden hartnäckige GEZ-Verweigerer sogar zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Rundfunkanstalten haben inzwischen erklärt, dass sie auf solche Präventivhaftmaßnahmen verzichten wollen, theoretisch möglich ist es im Wiederholungsfall trotzdem.

Deshalb: Melde dich aktiv ab. Es dauert 15 Minuten und erspart dir viel Ärger.


Sanktionen bei Nichtzahlung trotz Auswanderung

Wer einfach aufhört zu zahlen, weil er sowieso schon im Ausland ist, macht es sich nicht einfach, sondern schwerer. Das Beitragskonto wird ohne aktive Kündigung nicht automatisch geschlossen, der Beitragsservice geht weiter davon aus, dass du in Deutschland gemeldet bist.

Was passiert dann:

  • Mahnungen sammeln sich an deine alte deutsche Adresse oder werden über das Einwohnermeldeamt deiner letzten Wohnung weitergeleitet
  • Säumniszuschläge laufen weiter auf
  • Bei einem deutschen Bankkonto kann ein Pfändungsbeschluss vollstreckt werden, auch wenn du im Ausland lebst
  • Bei einer Rückkehr nach Deutschland werden alle offenen Beträge sofort fällig

Korrekt ist: Den Beitragsservice schriftlich über deinen Wegzug informieren, Abmeldebescheinigung beilegen, Bestätigung sichern. Erst dann ist das Konto offiziell geschlossen.


Befreiung und Ermäßigung

Nicht jeder muss den vollen Beitrag zahlen. Eine Befreiung ist möglich bei:

  • Bezug von Sozialleistungen (Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung)
  • Schweren körperlichen Einschränkungen (z.B. Taubblindheit, Bezug von Blindenhilfe nach SGB XII)

Bei verheirateten Paaren gilt: Ist ein Partner befreit oder ermäßigt, profitiert der andere automatisch mit.

Für Studierende: Eine Befreiung ist in der Regel nur mit BAföG-Bescheid oder vergleichbarer Studienförderung möglich. In einer WG könnt ihr euch die Kosten aber teilen, da pro Wohnung nur ein Beitrag fällig ist.

Befreiungen müssen schriftlich beantragt werden und gelten jeweils für ein Jahr. Danach musst du einen neuen Antrag stellen.


Wohnung unter fremder Beitragsnummer anmelden

Wenn du in eine Wohnung einziehst, in der bereits jemand anderes Rundfunkgebühr zahlt (Partner, WG-Mitbewohner), kannst du dein eigenes Beitragskonto schließen lassen. Du gibst dem Beitragsservice einfach die Beitragsnummer der zahlungspflichtigen Person in der Wohnung an. Pro Wohnung ist nur ein Beitrag fällig, der Beitragsservice akzeptiert das ohne weitere Prüfung.

Das geht online über das Abmeldeformular auf rundfunkbeitrag.de mit dem Grund "Bin in eine Wohnung gezogen, in der bereits ein Beitrag gezahlt wird". Im Anschluss bekommst du eine Kündigungsbestätigung an deine bisherige Adresse.

Was du beachten solltest: Sobald du wieder einen eigenen Haushalt hast (zum Beispiel nach einer Trennung oder beim Umzug aus der WG in eine eigene Wohnung), musst du dich neu anmelden. Sonst läuft das alte Konto bei der Hauptperson weiter, und du bist beitragspflichtig, ohne es zu wissen.


Beitragsnummer finden

Deine 9-stellige Beitragsnummer findest du:

  • Auf Schreiben des Beitragsservice (oben rechts unter dem Kontaktblock)
  • Auf deinem Kontoauszug als Verwendungszweck (bei SEPA-Lastschrift)
  • Im Online-Portal des Beitragsservice (falls du ein Konto hast)

Beitragsnummer verloren? Rufe beim Service-Telefon an (01806 999 555 10, kostenpflichtig) oder schreibe einen Brief mit einer Kopie deines Ausweises und einer Meldebescheinigung an den Beitragsservice. Bei der Anfrage ohne Beitragsnummer ist Geduld nötig: Die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.


Wie kontaktiere ich die GEZ?

Der Beitragsservice ist auf vier Wegen erreichbar, in der Praxis funktioniert hauptsächlich der Online-Weg:

  • Online-Portal: rundfunkbeitrag.de hat ein Login-Bereich, in dem du deine Adresse, Bankverbindung und Zahlungsweise selbst aktualisieren kannst.
  • Post: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein.
  • Fax: 01806 999 555 01 (kostenpflichtig). Funktioniert noch, wer privat ein Faxgerät oder Online-Fax-Service hat.
  • Telefon: 01806 999 555 10 (kostenpflichtig). Hotline ist meistens überlastet, eine Abmeldung am Telefon ist nicht möglich.

E-Mail-Kontakt gibt es offiziell nicht. Anliegen müssen schriftlich oder über das Portal eingereicht werden.


Änderungen der Vorschriften

Die Regelungen rund um den Rundfunkbeitrag haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Die wichtigsten Punkte:

  • 2013: Umstellung von gerätebezogener Gebühr auf Haushaltsbeitrag. Seitdem zahlt jeder Haushalt unabhängig davon, ob ein Gerät vorhanden ist.
  • August 2021: Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat. Bis dahin war der Beitrag seit 2009 unverändert.
  • 2022: Beitragsservice stellt das Rechnungsverfahren um. Ab jetzt nur noch eine Rechnung pro Jahr für Selbstzahler. Wer vergessen kann, riskiert Säumniszuschläge.

Künftige Beitragserhöhungen sind im Gespräch, der Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) liegt häufig über dem, was die Bundesländer politisch durchsetzen wollen. Konkrete Änderungen werden vorab im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag beschlossen.


Video: GEZ-Komplettanleitung, häufigste Fehler vermeiden

Welche Stolperstellen wir am häufigsten in den Fällen sehen und wie du den Beitragsservice sauber beendest, geht Oliver in der ausführlichen Anleitung durch:

Kürzer und auf den Punkt: die Schnell-Erklärung zur GEZ-Abmeldung.


Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die GEZ?

GEZ ist die Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale, das war der alte Name. Heute heißt die Einrichtung offiziell "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Weil der neue Name lang und sperrig ist, sagen die meisten weiterhin GEZ. Aufgabe: Einzug der Rundfunkbeiträge zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender.

Wer muss sich bei der GEZ anmelden?

Jeder über 18 Jahre, der in Deutschland gemeldet ist, ist beitragspflichtig. Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Auch internationale Studierende und Expats müssen zahlen. Eine Anmeldung musst du nicht aktiv machen, das Einwohnermeldeamt leitet deine Daten automatisch an den Beitragsservice weiter.

Müssen Studierende den Rundfunkbeitrag zahlen?

Ja, grundsätzlich. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn du BAföG bekommst oder eine vergleichbare Studienförderung im Heimatland nachweisen kannst. WG-Bewohner können die Kosten teilen, weil pro Wohnung nur ein Beitrag fällig wird.

Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?

Die Beiträge finanzieren ARD, ZDF und Deutschlandradio. Diese Sender haben einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, sollen unabhängig vom Markt und politischer Einflussnahme arbeiten und werden deshalb über Pflichtbeiträge finanziert statt über Werbung allein. Geregelt ist das im Rundfunkstaatsvertrag.

Reicht die Wohnsitz-Abmeldung, um den Rundfunkbeitrag zu stoppen?

Nein. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt stoppt den Rundfunkbeitrag nicht automatisch. Du musst dein GEZ-Konto separat kündigen, entweder online auf rundfunkbeitrag.de, per Post oder über unseren GEZ-Abmeldeservice.

Wie lange dauert die Bearbeitung der GEZ-Kündigung?

Die Kündigung wird zum Folgemonat wirksam. Die schriftliche Kündigungsbestätigung per Post erhältst du in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen. Bei unserem Service erhältst du zusätzlich eine sofortige digitale Bestätigung.

Kann ich den Rundfunkbeitrag rückwirkend abmelden?

Ja. Wenn du nachweisen kannst, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland bereits aufgegeben hast (z.B. mit der Abmeldebescheinigung), wird die Kündigung rückwirkend zum Auszugsdatum wirksam. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Was kostet der GEZ-Kündigung-Service bei Abmelden.de?

Der GEZ-Kündigung-Service kostet 49,90 Euro (Launch-Preis). Wir kündigen den Rundfunkbeitrag für dich, empfangen die Kündigungsbestätigung an unserer deutschen Adresse und senden dir eine digitale Kopie per E-Mail, ideal, wenn du bereits im Ausland bist und keine deutsche Adresse mehr hast. Im Sorglos-Paket ist der GEZ-Service inklusive. Alle Details findest du auf unserer GEZ-Service-Seite.

Muss ich den Rundfunkbeitrag kündigen, wenn ich auswandere?

Ja. Die Wohnsitz-Abmeldung beim Einwohnermeldeamt stoppt den Rundfunkbeitrag nicht automatisch. Du musst dein Beitragskonto separat kündigen und deine Abmeldebestätigung als Nachweis einreichen. Ohne Kündigung bucht der Beitragsservice weiter ab, 18,36 Euro pro Monat, auch wenn du längst im Ausland lebst.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich den Rundfunkbeitrag zu spät abmelde?

Ja. Die Kündigung kann rückwirkend zum Datum deiner Wohnsitz-Abmeldung erfolgen. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet der Beitragsservice zurück. Du brauchst dafür deine Abmeldebestätigung und deine 9-stellige Beitragsnummer. Je schneller du dich meldest, desto weniger Aufwand bei der Rückerstattung.

Beitragsnummer verloren, wie finde ich sie wieder?

Die Beitragsnummer steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice oben rechts, bei SEPA-Lastschrift im Verwendungszweck deines Kontoauszugs und im Online-Portal unter rundfunkbeitrag.de. Wenn du sie nirgendwo findest, kannst du beim Service-Telefon (01806 999 555 10, kostenpflichtig) anrufen oder einen Brief mit einer Kopie deines Ausweises und einer Meldebescheinigung an den Beitragsservice schicken.

Ich war nur kurz in Deutschland gemeldet und habe Post von der GEZ bekommen. Was tun?

Die Meldebehörden leiten deine Daten automatisch an die Rundfunkanstalten weiter. Auch bei kurzem Aufenthalt bekommst du eine Beitragsnummer und Zahlungsaufforderung. Sende deine Abmeldebescheinigung an den Beitragsservice, um das Konto zu schließen. Warst du in einer WG gemeldet, in der bereits ein Beitrag gezahlt wurde, kannst du eine Doppelzahlung vermeiden, indem du die Beitragsnummer des Hauptmieters angibst.

Kann ich mich per E-Mail oder Telefon abmelden?

Nein. Eine GEZ-Abmeldung ist nur online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post (oder Fax) möglich. E-Mail-Kontakt nimmt der Beitragsservice grundsätzlich nicht an. Telefonisch bekommst du Auskunft, eine verbindliche Kündigung jedoch nur schriftlich.


Fazit: GEZ-Kündigung nicht aufschieben

Die GEZ-Abmeldung ist einer der Punkte, die Auswanderer am häufigsten vergessen. Dabei ist es keine komplizierte Sache, wenn du weißt, wie es geht. Deine Abmeldebescheinigung ist der Schlüssel. Ohne sie geht nichts.

Du hast zwei Optionen:

  1. Selbst machen: Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen und Abmeldebescheinigung hochladen
  2. Uns beauftragen: Wir kündigen die GEZ für dich und kümmern uns um die Bestätigung, hier buchen

Du steigst in den Flieger, wir regeln den Papierkram. Wenn du weitere Fragen zur Abmeldung aus Deutschland hast, schau dir unsere Checkliste an oder buche eine persönliche Beratung.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 2. Juni 2026 aktualisiert. Alle Angaben basieren auf unserer Erfahrung aus über 40.000 Abmeldungen seit 2014. Bitte beachte: Wir bieten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG an. Bei rechtlichen Fragen wende dich an einen Anwalt.

Oliver Frankfurth

Oliver Frankfurth

Gründer von abmelden.de. Seit 2014 hat Oliver über 40.000 Menschen bei ihrer Abmeldung aus Deutschland geholfen. Er kennt jedes Bürgeramt, jede Sondersituation und jeden Fallstrick.

Über 40.000 erfolgreiche Abmeldungen seit 2014