Das Wichtigste in Kürze
- Ein neues BFH-Urteil kann für Auslands-Rentner hohe Steuernachforderungen bedeuten
- Viele Rentner wiegen sich in Sicherheit — bis plötzlich ein Bescheid kommt
- Das richtige Doppelbesteuerungsabkommen und eine saubere steuerliche Trennung sind entscheidend
Was du im Video erfährst
Oliver erklärt das BFH-Urteil im Detail, wer betroffen ist und welche Schritte du jetzt unternehmen solltest, um dich zu schützen.
Häufige Fragen
Was besagt das BFH-Urteil genau?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Auslandsrentner unter bestimmten Umständen den Grundfreibetrag verlieren und rückwirkend Steuern nachzahlen müssen. Betroffen sind Rentner in Ländern ohne oder mit ungünstigem DBA.
Kann das Finanzamt rückwirkend Steuern fordern?
Ja, bis zu 7 Jahre rückwirkend bei Steuerhinterziehung, 4 Jahre bei einfacher Nichtabgabe. Viele Rentner haben jahrelang keine Steuererklärung abgegeben — und bekommen jetzt gebündelt Bescheide.
Was soll ich als Auslandsrentner jetzt tun?
Prüfe dein Doppelbesteuerungsabkommen. Gib ausstehende Steuererklärungen freiwillig ab — das reduziert Zinsen und mögliche Strafen. Ein auf Auslandsrentner spezialisierter Steuerberater kostet weniger als eine Nachforderung.