Kindergeld abmelden bei Umzug ins Ausland — Plus Elterngeld-Guide
Kindergeld und Elterngeld abmelden bei Auswanderung: Wann erlischt der Anspruch, welche Ausnahmen gelten, wie viel Kindergeld bekommst du 2025 zurück, EU-Koordinierung der Familienleistungen, Selbstanzeige bei unrechtmäßigem Bezug. Aus 40.000+ Abmeldungen seit 2014.
Du wanderst aus und fragst dich, was mit Kindergeld und Elterngeld passiert? Dann bist du hier richtig. Diese beiden Leistungen sind für Familien oft die größten finanziellen Posten — Kindergeld allein 259 Euro pro Monat und Kind (2026), Elterngeld bis zu 1.800 Euro pro Monat. Genau deshalb ist es so wichtig, sie rechtzeitig und korrekt abzumelden.
Wir haben in über 40.000 Abmeldungen aus 700+ Städten und Gemeinden gesehen, wie schnell aus einer vergessenen Meldung an die Familienkasse eine vierstellige Rückforderung wird. Das muss nicht sein. In diesem Guide zeigen wir dir, wie du Kindergeld und Elterngeld bei Auswanderung korrekt abmeldest, wann du trotz Umzug weiterhin Anspruch hast, wie die EU-Koordinierung der Familienleistungen funktioniert und welche Dokumente du brauchst.
"Vergiss nicht, Kindergeld und Elterngeld rechtzeitig abzumelden! Wenn du unberechtigt weiterhin Zahlungen erhältst, kann es schnell teuer werden, die Beträge erreichen oft vierstellige Summen." — Oliver Frankfurth
Auf einen Blick
- Kindergeld 2026: 259 EUR pro Monat und Kind (2025: 255 EUR, 2024: 250 EUR), ausgezahlt bis zum 18. (in Ausbildung bis 25.) Lebensjahr.
- Anspruch: an die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht gebunden (§ 62 EStG), nicht an die Staatsangehörigkeit.
- Pflicht-Meldung an die Familienkasse bei Auswanderung — die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht.
- EU-Koordinierung (VO 883/2004): bei grenzüberschreitenden Familien zahlt grundsätzlich das Wohnsitzland des Kindes. Bei niedrigeren ausländischen Leistungen zahlt die Familienkasse die Differenz.
- Elterngeld ist an den Wohnsitz in Deutschland gebunden — Auswanderer verlieren den Anspruch (Ausnahmen für Entsandte, Grenzgänger, EU-Beamte).
- Bußgeld bei Verstoß bis 2.000 EUR (Elterngeld). Bei unrechtmäßigem Kindergeld-Bezug droht Steuerstrafverfahren — Selbstanzeige möglich.
- Vorlagen-Tool kostenlos: Schreiben an Familienkasse in 2 Minuten generieren. Jetzt nutzen.
Drei Wege zur Abmeldung
Die Kommunikation mit der Familienkasse läuft heute über drei mögliche Wege. Welcher passt, hängt davon ab, wo du gerade bist und wie viel Aufwand du selbst übernehmen willst.
- Direkt online über die Familienkasse. Die Bundesagentur für Arbeit bietet ein eigenes Online-Portal der Familienkasse für Anträge, Änderungsmitteilungen und Abmeldungen. Kostenlos, direkt, aber du musst dich selbst durch die Formulare arbeiten und die Antwort landet im deutschen Briefkasten oder im BA-Postfach.
- Vorlagen-Tool nutzen. Unser kostenloses Vorlagen-Tool generiert das Schreiben an deine zuständige Familienkasse mit allen Pflichtangaben (Kindergeldnummer, Auszugsdatum, Anlagen). Du druckst, unterschreibst, versendest selbst oder buchst unseren Kündigungs-Versand dazu.
- Bestätigung an deutsche Empfangsadresse. Bist du bereits ausgewandert, geht der Bescheid trotzdem an deine letzte deutsche Adresse — und damit ins Leere. Ein digitaler Briefkasten (z. B. über CS Reloc) nimmt die Antwort entgegen und leitet sie digital weiter, sodass du keine Frist verpasst.
Kindergeld abmelden: Das musst du wissen
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern vom deutschen Staat erhalten, um die Versorgung ihrer Kinder sicherzustellen. Es wird ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, in bestimmten Fällen (Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst) sogar bis zum 25. Lebensjahr. Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld pauschal 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Wichtig zu verstehen: Kindergeld ist keine Sozialleistung im klassischen Sinn, sondern eine Steuerleistung. Das bedeutet: Wer keine Steuern in Deutschland zahlt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Kindergeld. Es spielt keine Rolle, wie lange du in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet hast.
Wie melde ich Kindergeld ab bei Umzug ins Ausland?
Der Anspruch auf Kindergeld erlischt grundsätzlich, wenn du aus Deutschland auswanderst. Du bist gesetzlich verpflichtet, dich aktiv bei der Familienkasse abzumelden, eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein reicht nicht aus.
Deine Schritte:
- Familienkasse informieren: Kontaktiere deine zuständige Familienkasse schriftlich und teile mit, dass du ab einem bestimmten Datum keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast.
- Nachweise beilegen: Lege dem Schreiben deine Abmeldebestätigung bei.
- Per Einschreiben senden: Schicke das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Bewahre den Beleg auf, im Zweifelsfall kannst du so nachweisen, dass du deiner Meldepflicht nachgekommen bist.
Das haben wir hundertfach gesehen: Wer die Familienkasse nicht rechtzeitig informiert, riskiert Rückforderungen und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren. Kompliziert für dich? Nicht mehr — entweder mit dem Familienkasse-Online-Portal selbst erledigen oder unser Vorlagen-Tool generiert dir das passende Schreiben in zwei Minuten.
Kindergeld trotz Umzug ins Ausland, wann geht das?
In bestimmten Fällen kannst du auch im Ausland weiterhin deutsches Kindergeld beziehen. Die Voraussetzungen:
- Unbeschränkte Steuerpflicht: Wenn du in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig bist (also dein gesamtes Einkommen hier versteuerst), bleibt der Anspruch bestehen.
- Beschränkte Steuerpflicht mit Sozialversicherung: Du lebst im Ausland, bist aber beschränkt steuerpflichtig und stehst in einem Pflichtversicherungsverhältnis bei der Bundesagentur für Arbeit, arbeitest als Entwicklungshelfer oder Missionar, oder bist als EU-/EWR-Bürger in einem Mitgliedsstaat ansässig.
- Entsendung: Dein Arbeitgeber hat dich vorübergehend ins Ausland entsandt und du unterliegst weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht.
Kindergeld in mehreren Ländern? Wenn ein Kind in mehreren Ländern Anspruch auf Familienleistungen hat, ist grundsätzlich der Staat zuständig, in dem das Kind lebt. Ist das Kindergeld dort niedriger als in Deutschland, zahlt die deutsche Familienkasse in der Regel die Differenz.
Was passiert bei unrechtmäßigem Bezug?
Wer in einem außereuropäischen Land lebt und wissentlich weiterhin Kindergeld bezieht, begeht Steuerhinterziehung. Die Familienkasse gleicht regelmäßig Daten mit den Meldebehörden ab. Wird ein unrechtmäßiger Bezug entdeckt, kann die Straf- und Bußgeldstelle ein Verfahren einleiten.
Du kannst ein Strafverfahren durch eine strafbefreiende Selbstanzeige bei der Familienkasse vermeiden. Dabei musst du den gesamten zu Unrecht erhaltenen Betrag zurückzahlen. Zusätzlich können Zinsen von 6 % pro Jahr anfallen. Eine unvollständige oder verspätete Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung.
"Wir sehen bei unseren Kunden leider regelmäßig Rückforderungen im vierstelligen Bereich, oft weil die Familienkasse erst Monate später abgleicht. Mein dringender Rat: Melde das Kindergeld am selben Tag ab, an dem du deine Wohnsitzabmeldung machst. Dann bist du auf der sicheren Seite." — Oliver Frankfurth
Wie hoch ist das Kindergeld 2025 und 2026?
Seit Januar 2023 gilt ein einheitlicher Kindergeld-Satz, unabhängig von der Anzahl der Kinder. 2023 und 2024 lag er bei 250 Euro pro Monat und Kind, seit Januar 2025 bei 255 Euro und seit Januar 2026 bei 259 Euro (Anhebung über das Steuerfortentwicklungsgesetz). Vor 2023 gab es eine gestaffelte Regelung (1./2. Kind 219 EUR, 3. Kind 225 EUR, ab 4. Kind 250 EUR) — diese Staffelung gilt nicht mehr.
Kindergeld-Zahlmodus: monatliche Überweisung an den anspruchsberechtigten Elternteil. Bei Auswanderung erlischt der Anspruch zum Zeitpunkt des Wegfalls der deutschen Steuerpflicht — oft mit dem Tag der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, juristisch maßgeblich ist allerdings das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht.
Beispiel-Rechnung (2-Kind-Familie):
- 2 Kinder × 259 EUR = 518 EUR/Monat
- 12 Monate = 6.216 EUR/Jahr
- Wer 18 Jahre Kindergeld bezieht: rund 55.900 EUR pro Kind über die gesamte Bezugszeit
Bei unberechtigtem Bezug über 6 Monate können sich also rund 1.554 EUR Rückforderung pro Kind ansammeln. Genau deshalb ist die rechtzeitige Abmeldung wichtig.
Wer bekommt Kindergeld — und wer nicht?
Anspruchsberechtigt sind (§ 62 EStG):
- Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (klassischer Fall)
- Personen mit erweiterter unbeschränkter Steuerpflicht (z. B. Beamte im Auslandseinsatz, § 1 Abs. 2 EStG)
- Personen, die in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind und mit der Bundesagentur für Arbeit in einem Versicherungsverhältnis stehen
- EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige, die in Deutschland erwerbstätig sind oder Sozialleistungen beziehen
Kein Anspruch (klassische Auswanderer):
- Deutsche Staatsbürger ohne deutsche Steuerpflicht (z. B. in Drittländern ohne Sozialversicherungsabkommen)
- Personen in Drittländern, deren Beschäftigung nicht mehr dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt
Wer als Auswanderer Kindergeld weiter erhält, obwohl der Anspruch erloschen ist, riskiert Rückforderungen + ein Steuerstrafverfahren.
Kinderzuschlag — zusätzliche Unterstützung für niedrige Einkommen
Der Kinderzuschlag ist eine ergänzende Familienleistung für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die nicht auf Bürgergeld angewiesen sind. Der Maximalbetrag liegt 2026 bei 297 EUR pro Monat pro Kind (2024: 292 EUR, seit 2025 unverändert).
Anspruchsvoraussetzungen:
- Kindergeldbezug für das Kind
- Mindesteinkommen der Eltern (900 EUR Alleinerziehende, 1.300 EUR Paare)
- Wohnsitz in Deutschland (verfällt mit Auswanderung)
Bei Auswanderung erlischt auch der Kinderzuschlag automatisch — er ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Wer den Kinderzuschlag nicht aktiv abmeldet, riskiert die gleiche Rückforderungs-Situation wie beim Kindergeld.
Steueridentifikationsnummer — Pflichtangabe beim Antrag
Seit 2016 ist die Steueridentifikationsnummer beim Kindergeld-Antrag Pflicht: sowohl deine eigene als auch die deines Kindes. Ohne IdNr kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Was tun bei Verlust der IdNr im Ausland?
- Aus dem Ausland kannst du deine IdNr beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern: schriftliche Anfrage mit Personalausweiskopie, der Bescheid kommt per Post nach 4–6 Wochen.
- Kinder-IdNr: wird automatisch bei der Geburt vergeben. Auf älteren Geburtsurkunden oft nicht eingetragen, dann ebenfalls beim BZSt anfordern.
Vor der Auswanderung: IdNr-Belege sicher digital archivieren. Spart Wochen Bearbeitungszeit, falls du später eine Bestätigung brauchst.
Rückwirkende Zahlung von Kindergeld
Die Familienkasse zahlt Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend ab Eingang des Antrags (§ 70 Abs. 1 EStG). Das ist eine Verjährungsregel mit zwei Seiten:
- Wer Kindergeld nicht beantragt hat, obwohl Anspruch bestand: nur die letzten 6 Monate werden rückwirkend ausgezahlt — alles davor ist verloren.
- Wer den Anspruch zu spät beendet hat: Rückforderungen können unbegrenzt zurück reichen, sofern die Familienkasse Daten gegen das Melderegister abgleicht.
Diese Asymmetrie ist bewusst — der Gesetzgeber begrenzt Ansprüche der Bürger, nicht aber Rückforderungen des Staats.
Kindergeld und Kinderfreibetrag, was Auswanderer wissen sollten
Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag, der deine Einkommensteuer reduziert. 2026 beträgt der Freibetrag 3.414 Euro pro Elternteil (6.828 Euro bei Zusammenveranlagung) — 2025 waren es 3.336 Euro, 2024 noch 3.192 Euro. Dazu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 Euro pro Elternteil (2.928 Euro bei Ehegatten).
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für dich günstiger ist. Bereits gezahltes Kindergeld wird mit dem Steuervorteil verrechnet. In der Praxis ist der Freibetrag erst bei höherem Einkommen vorteilhafter.
Für Auswanderer bedeutet das: Wenn du Deutschland verlässt und nicht mehr steuerpflichtig bist, entfallen sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag. Die Familienkasse zahlt Kindergeld außerdem nur sechs Monate rückwirkend ab Eingang des Antrags (§ 70 Abs. 1 EStG). Das ist besonders relevant, wenn du vergisst, rechtzeitig abzumelden, Rückforderungen können sich schnell über den Sechsmonatszeitraum hinaus summieren.
Benachrichtigungspflicht: Was du melden musst
Sobald du ins Ausland ziehst, musst du die Familienkasse aktiv informieren, eine Adressänderung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht. Melde deine neue Anschrift, lege einen Nachweis über den neuen Wohnsitz vor und teile mit, ob sich dein Beschäftigungsverhältnis ändert (Jobwechsel, Selbstständigkeit, Wegfall der Sozialversicherungspflicht). Nur so vermeidest du, dass die Familienkasse weiter auszahlt und Monate später alles zurückfordert.
Wenn du Kindergeld beziehst, bist du verpflichtet, die Familienkasse unverzüglich über folgende Änderungen zu informieren:
- Du oder ein Leistungsempfänger wird ins Ausland entsandt
- Du erhältst eine Rente oder diese endet
- Dein Kind verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland oder zurück nach Deutschland
- Dein Kind verlässt den bisherigen Haushalt
Durch rechtzeitige Mitteilung verhinderst du Rückforderungen. Das klingt nach viel Aufwand? Das, was wir dir hier zeigen, haben wir hundertfach bearbeitet. Du packst deine Sachen, wir regeln den Rest.
EU-Koordinierung der Familienleistungen — wer zahlt wann?
Innerhalb der EU/EWR und der Schweiz koordiniert die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Familienleistungen. Das verhindert, dass eine Familie gleichzeitig in mehreren Staaten Kindergeld bezieht. Das Prinzip:
- Beschäftigungslandprinzip: Der Staat, in dem ein Elternteil arbeitet, ist primär zuständig.
- Wohnsitzlandprinzip: Wenn beide Elternteile nicht im selben Land arbeiten wie das Kind lebt, ist das Wohnsitzland des Kindes zuständig.
- Differenzausgleich: Wenn das primär zuständige Land weniger zahlt als Deutschland, gleicht die Familienkasse den Differenzbetrag aus.
Praxis-Beispiele:
- Familie in Spanien, ein Elternteil pendelt nach Deutschland zum Arbeiten: Deutschland zahlt voll, Spanien gar nicht (Beschäftigungslandprinzip).
- Familie in der Schweiz, beide Elternteile arbeiten in der Schweiz: Schweiz zahlt Familienzulage (regional unterschiedlich, oft 200–300 CHF). Deutschland zahlt nichts mehr.
- Familie in den Niederlanden, ein Elternteil pendelt nach Deutschland: Deutschland zahlt 259 EUR. Niederlande zahlt kein Kindergeld zusätzlich (NL hat eine andere Familien-Logik mit „kinderbijslag" auf Quartalsbasis).
- Familie in Polen, ein Elternteil arbeitet in Deutschland: Deutschland zahlt die volle deutsche Rate, weil Polen weniger pro Kind zahlt (Polen hat eigenständige „500+"-Familienleistung).
- Familie in Frankreich: Frankreich zahlt Familienleistung erst ab dem zweiten Kind. Deutschland zahlt deutsche Rate beim ersten Kind voll, bei den weiteren Kindern Differenzausgleich.
Was du tun musst bei grenzüberschreitender Familie: Die zuständige Familienkasse fragt aktiv den Beschäftigungs- und Wohnsitzstatus ab. Du musst die Beschäftigungsverhältnisse aller Familienmitglieder offen darlegen — die deutsche Behörde stimmt sich dann mit der ausländischen Stelle ab (Formular E411 / SED F002).
Doppelstaatler — Sonderfall beim Kindergeld
Wer deutsche + andere Staatsangehörigkeit hat (z. B. deutsch-türkisch, deutsch-amerikanisch), behält den Kindergeldanspruch nur, solange die deutsche Steuerpflicht besteht. Die Staatsangehörigkeit allein verschafft keinen Anspruch.
Praxis: Ein deutsch-türkischer Staatsbürger, der nach Istanbul zieht und dort arbeitet, verliert den deutschen Kindergeldanspruch — unabhängig vom deutschen Pass. Wer aber in Deutschland weiter unbeschränkt steuerpflichtig ist (z. B. wegen Auslandseinsatz im Rahmen eines deutschen Arbeitgebers), behält den Anspruch.
Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit: Auch hier zählt die Steuerpflicht der Eltern, nicht die des Kindes. Ein im Ausland geborenes Kind eines deutschen Elternteils kann Kindergeld bekommen, sofern der Elternteil unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist.
Trennung oder Scheidung während des Auslandsumzugs
Wenn sich Eltern trennen, ändert sich der Kindergeldanspruch sofort:
- Kindergeld wird nur an einen Elternteil gezahlt — den, in dessen Haushalt das Kind lebt.
- Bei wechselndem Aufenthalt der Kinder (Wechselmodell) entscheidet die Familienkasse — meist nach den Anteilen der Betreuung.
- Beim Auswandern eines Elternteils, während der andere mit dem Kind in Deutschland bleibt: das Kindergeld bleibt beim verbleibenden Elternteil.
- Beim gemeinsamen Auswandern und späterer Trennung im Ausland: Anspruch erlischt mit der Auswanderung; eine spätere Trennung ist nicht mehr für die Familienkasse relevant.
Praxis-Tipp: Bei laufenden Trennungs- oder Scheidungsverfahren VOR der Auswanderung: Klär mit dem Familiengericht und der Familienkasse die Zuordnung. Spätere Korrekturen sind kompliziert.
Wieder-Anmeldung des Kindergelds bei Rückkehr nach Deutschland
Wenn du nach einigen Jahren wieder nach Deutschland zurückziehst, kannst du Kindergeld neu beantragen:
- Antrag an die zuständige Familienkasse mit aktueller Anmeldebescheinigung
- Geburtsurkunden der Kinder und IdNr
- Bescheinigung über Aufenthalt im Ausland (eventuell, falls die Familienkasse fragt)
- Bei Kindern, die im Ausland geboren sind: Geburtsurkunde + ggf. deutsche Übersetzung mit Apostille
Die Familienkasse zahlt ab dem Monat der Wieder-Anmeldung — rückwirkend nur bis zu 6 Monate (siehe oben). Wer zwischen Auswanderung und Rückkehr innerhalb der EU war und dort Familienleistungen bezogen hat, muss das offenlegen — die deutsche Familienkasse rechnet das ggf. an.
Selbstanzeige bei unrechtmäßigem Kindergeld-Bezug
Wer aus Versehen oder bewusst Kindergeld bezogen hat, obwohl der Anspruch erloschen ist, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen — solange die Tat noch nicht entdeckt ist (§ 371 AO analog).
Voraussetzungen für Straffreiheit:
- Vollständige Offenlegung aller unrechtmäßig bezogenen Monate
- Rückzahlung des gesamten Betrags + 6 % Zinsen pro Jahr
- Selbstanzeige muss vor der amtlichen Aufdeckung erfolgen
Wie geht das praktisch? Schreiben an die zuständige Familienkasse mit:
- Datum des Wegfalls der Anspruchsberechtigung (in der Regel Tag der Auswanderung)
- Aufstellung aller seither erhaltenen Zahlungen
- Bitte um Aufstellung des Rückforderungs-Betrags
- Bereitschaftserklärung zur Rückzahlung
Die Familienkasse erstellt dann einen Rückforderungs-Bescheid. Bei großen Summen kann eine Ratenzahlung beantragt werden.
Wichtig: Eine unvollständige Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung. Wenn du dir unsicher bist, kläre vor der Selbstanzeige mit einem Steuerberater oder Strafverteidiger — die Selbstanzeige im Steuerrecht hat enge Formvorschriften.
Häufige Missverständnisse beim Kindergeld
- "Ich bin Deutscher, also bekomme ich Kindergeld." Falsch. Der Anspruch hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab, sondern von der Steuerpflicht in Deutschland.
- "Ich habe jahrelang Steuern gezahlt, also steht mir das zu." Falsch. Sobald du nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig bist, entfällt der Anspruch, egal wie lange du eingezahlt hast.
- "Das Kindergeld ist für meine Kinder." Nicht ganz. Kindergeld ist eine Leistung für die Eltern, nicht für die Kinder. Es wird nur gezahlt, wenn die Kinder im Haushalt der anspruchsberechtigten Person leben.
- "Ich kann meinem Kind Kindergeld ins Ausland schicken." Das funktioniert so nicht. Das Kindergeld wird an den anspruchsberechtigten Elternteil gezahlt, und nur wenn dieser die Voraussetzungen erfüllt. Kindergeld darf empfangen, aber nicht als Weiterleitung ins Ausland versandt werden.
Elterngeld abmelden: Das musst du wissen
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es unterstützt Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, um es zu betreuen.
Drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das Elterngeld gibt es in drei Ausprägungen, die sich kombinieren lassen:
Basiselterngeld:
- 300 bis 1.800 EUR pro Monat
- 65 % des Netto-Einkommens vor der Geburt (gestaffelt bei geringem Einkommen bis zu 100 %)
- Bezugsdauer: bis zu 12 Monate (ein Elternteil) oder 14 Monate (beide Elternteile, mindestens 2 Monate pro Person)
- Wer kein Einkommen vor der Geburt hatte (Studierende, Hausfrauen/-männer, Arbeitslose): Mindestbetrag 300 EUR/Monat
ElterngeldPlus:
- 150 bis 900 EUR pro Monat
- Doppelt so lange beziehbar wie Basiselterngeld (1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus)
- Besonders attraktiv bei Teilzeit-Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt — du arbeitest in Teilzeit und beziehst weiter ElterngeldPlus
- Mindestbetrag 150 EUR/Monat
Partnerschaftsbonus:
- 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil
- Voraussetzung: Beide Elternteile arbeiten 25–32 Stunden pro Woche im gleichen Zeitraum
- Soll partnerschaftliche Aufteilung der Erziehung fördern
Einkommensgrenzen:
- Für Geburten ab 1. April 2024: Elterngeld-Anspruch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 EUR (Ehepaare/Verpartnerschaft).
- Für Geburten ab 1. April 2025: Die Grenze sinkt auf 175.000 EUR (gilt auch für 2026).
Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Wer kann Elterngeld bekommen?
Elterngeld ist nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden. Es steht allen Eltern zu — Angestellten, Beamten, Selbstständigen, Arbeitslosen, Studierenden, Hausfrauen und Hausmännern.
Voraussetzungen (§ 1 BEEG):
- Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
- Du betreust und erziehst dein Kind selbst
- Du arbeitest gar nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche während des Bezugs
- Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Bei geringem Einkommen (unter 1.240 EUR netto vor der Geburt) erhöht sich der Prozentsatz stufenweise von 65 % auf bis zu 100 %. Als Nettoeinkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 EUR angerechnet.
Zuschläge:
- Geschwisterbonus: 10 % mehr Elterngeld bei zweitem Kind unter 3 Jahren oder drittem unter 6 Jahren (mindestens 75 EUR)
- Mehrlings-Zuschlag: 300 EUR pro Mehrling und Monat
Können Großeltern oder andere Verwandte Elterngeld beantragen?
Grundsätzlich nein — Elterngeld steht den leiblichen oder adoptierenden Eltern zu. Ausnahmsweise können auch andere Verwandte (Großeltern, Tante/Onkel) Elterngeld beziehen, wenn:
- Die Eltern verstorben sind, schwer krank oder verfügen sonst nicht über die Erziehungsfähigkeit
- Das Verwandtschaftsverhältnis bis zum dritten Grad besteht
- Das Kind im Haushalt der Verwandten lebt
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld ist nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden. Es steht Angestellten, Beamten, Selbstständigen, Arbeitslosen, Studierenden und Hausfrauen bzw. Hausmännern zu. Selbst wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest, erhältst du den Mindestbetrag von 300 Euro (Basiselterngeld) oder 150 Euro (ElterngeldPlus).
Voraussetzungen:
- Du betreust und erziehst dein Kind selbst
- Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland
- Du arbeitest gar nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche
Bei geringem Einkommen (unter 1.240 Euro netto vor der Geburt) erhöht sich der Prozentsatz stufenweise von 65 % auf bis zu 100 %. Als Nettoeinkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro angerechnet. Eltern mit Mehrlingen oder weiteren kleinen Kindern erhalten Zuschläge.
Was ist Elternzeit — und Unterschied zum Elterngeld?
Elternzeit und Elterngeld werden oft verwechselt, sind aber zwei unterschiedliche Dinge:
Elternzeit ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf unbezahlte Freistellung (bis zu 3 Jahre pro Kind). Voraussetzungen:
- Du hast ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht
- Du betreust dein Kind und lebst mit ihm im Haushalt
Elterngeld ist die finanzielle Lohnersatzleistung während der Elternzeit. Voraussetzungen siehe oben (Wohnsitz in Deutschland).
Wer kann Elternzeit nehmen?
- Arbeitnehmer:innen (auch in Teilzeit, befristet, Probezeit)
- Auszubildende, Praktikanten
- Beamtinnen und Beamte
- Geringfügig Beschäftigte
Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit?
- Selbstständige (haben aber Anspruch auf Elterngeld bei Pflichtaufgabe der Tätigkeit)
- Arbeitslose (kein Arbeitsverhältnis zum Pausieren)
- Studierende ohne Beschäftigungsverhältnis
Du hast Anspruch auf Elternzeit, unabhängig davon, ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht — beide Elternteile können gleichzeitig in Elternzeit gehen.
Elterngeld und Wohnsitz im Ausland
Als Elternteil hast du nur dann Anspruch auf Elterngeld, wenn sich dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland befindet. Du kannst nicht auswandern und gleichzeitig weiterhin Elterngeld beziehen.
Ausnahmen:
- Entsandte Arbeitnehmer: Du wirst im Rahmen deines deutschen Arbeitsverhältnisses ins Ausland geschickt.
- Entwicklungshelfer und Missionare
- Beamte im Auslandseinsatz (nach §123a BRRG)
- Deutsche Angestellte internationaler Organisationen (NATO, UNO, EU)
- Selbstständige: die für ein Projekt oder eine begrenzte Zeit im Ausland leben
Wichtiger Unterschied, Elternzeit vs. Elterngeld: Während der Elternzeit musst du nicht in Deutschland bleiben. Du brauchst nur einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht und dein Kind muss bei dir leben. Aber: In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf die Elterngeldzahlungen. Manche Eltern nutzen die Elternzeit für einen längeren Auslandsaufenthalt, das ist möglich, aber ohne Elterngeld.
Elterngeld für Grenzgänger
Da Elterngeld nach europäischem Recht als Familienleistung gilt, haben Grenzgänger besondere Vorteile. Es gilt das Beschäftigungslandprinzip: Der Staat, in dem du arbeitest, ist primär für die Familienleistungen zuständig.
- Du arbeitest in Deutschland, wohnst in einem EU-Land: Du hast Anspruch auf deutsches Elterngeld.
- Du wohnst in Deutschland, arbeitest in einem EU-Land: Du hast Anspruch auf die Familienleistungen des Beschäftigungslands. Die deutsche Familienkasse prüft, ob ein Differenzbetrag zusteht.
- Beide Elternteile sind Grenzgänger: Ihr könnt wählen, in welchem Land ihr Familienleistungen beziehen möchtet.
Wie viel Elterngeld bekommst du — Berechnungsbeispiele
Das Elterngeld richtet sich nach deinem durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor Mutterschutz). Drei typische Szenarien:
Beispiel 1: Studentin / kein Einkommen
- Vor Geburt kein Einkommen
- Basiselterngeld: 300 EUR Mindestbetrag/Monat
- 12 Monate × 300 EUR = 3.600 EUR insgesamt
Beispiel 2: Angestellte mit 2.500 EUR netto
- 65 % von 2.500 EUR = 1.625 EUR/Monat
- 12 Monate × 1.625 EUR = 19.500 EUR insgesamt
- Bei Aufteilung zwischen Eltern: 14 Monate × 1.625 EUR = 22.750 EUR
Beispiel 3: Spitzenverdiener mit 3.500 EUR netto
- Anrechnungsgrenze: 2.770 EUR Netto (alles darüber wird nicht angerechnet)
- 65 % von 2.770 EUR = 1.800 EUR/Monat (Maximalbetrag)
- 12 Monate × 1.800 EUR = 21.600 EUR insgesamt
Höhe von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus:
- ElterngeldPlus: halbe Höhe Basiselterngeld, dafür doppelte Bezugsdauer
- Beispiel: statt 1.625 EUR × 12 Monate = 812 EUR × 24 Monate
- Partnerschaftsbonus: 4 weitere ElterngeldPlus-Monate je Elternteil bei gleichzeitiger Teilzeit
Mehr Elterngeld für Gering-Verdienende:
- Bis 1.240 EUR Netto vor Geburt: Aufstockung auf bis zu 100 %
- Beispiel 1.000 EUR Netto → 1.000 EUR Elterngeld/Monat (statt 65 % = 650 EUR)
So beantragst du Elterngeld
Der Elterngeld-Antrag erfolgt bei der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes:
- Antrag stellen — Formular online auf der jeweiligen Landes-Seite (z. B. „Elterngeld Niedersachsen"). Antrag innerhalb von 3 Lebensmonaten nach Geburt einreichen, damit du ab Geburt-Monat das volle Elterngeld bekommst.
- Belege beifügen: Geburtsurkunde, Personalausweis, Einkommensnachweise (Lohnzettel oder Steuerbescheid für Selbstständige), Arbeitgeber-Bescheinigung zur Elternzeit.
- Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen, oft länger bei komplexen Selbstständigen-Anträgen.
- Auszahlung: monatlich, in der Regel zum Monatsende.
Tipp: Das Bundesfamilienministerium bietet einen Elterngeld-Rechner — vor Antragstellung damit die voraussichtliche Höhe checken.
Wie melde ich Elterngeld ab?
Die Abmeldung des Elterngeldes ist unkomplizierter als beim Kindergeld:
- Elterngeldstelle kontaktieren: In vielen Fällen reicht ein Anruf bei deiner zuständigen Elterngeldstelle, um die Einstellung der Zahlungen zu veranlassen.
- Schriftlich: Wenn du es per Post erledigst, schreibe einen Brief mit Schilderung deiner Situation und beantrage die Einstellung der Zahlungen. Lege deinen Personalausweis (Kopie) und die Abmeldebestätigung bei.
- Nachweis aufbewahren: Manche Ämter verlangen zusätzliche Dokumente wie die Abmeldebestätigung.
Wenn du es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, Änderungen zu melden, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis zu 2.000 Euro betragen.
Schon im Ausland oder keine Zeit für Briefkasten und Drucker? Generiere das Schreiben in unserem Vorlagen-Tool und lass es mit unserem Kündigungs-Versand aus Deutschland verschicken — die Bestätigung kann ein digitaler Briefkasten für dich entgegennehmen.
Welche Dokumente brauchst du?
Für die Abmeldung von Kindergeld und Elterngeld brauchst du:
- Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
- Aktueller Kindergeldbescheid (mit Kindergeldnummer)
- Geburtsurkunden deiner Kinder (bei Bedarf, fragt die Familienkasse selten ab)
Im Familienkasse-Online-Portal lädst du die Dokumente direkt im Formular hoch. Wenn du lieber ein klassisches Schreiben verschickst (per Einschreiben mit Rückschein als sauberer Beweis), generiert dir unser Vorlagen-Tool das passende PDF mit allen Pflichtangaben.
Checkliste: Kindergeld & Elterngeld bei Auswanderung
Vor der Auswanderung (3–6 Monate vorher):
- [ ] Steueridentifikationsnummern sichern — eigene + Kinder, am besten digital archiviert
- [ ] Letzte Kindergeld- und Elterngeldbescheide aufbewahren (PDF + Original)
- [ ] Prüfen, ob Ausnahmen greifen (Entsendung, EU-Beschäftigung, Grenzgänger, Beamtenstatus)
- [ ] Bei laufendem Elterngeld: Elterngeldstelle vorab informieren
Bei Wegfall der deutschen Steuerpflicht:
- [ ] Familienkasse schriftlich über Auswanderung informieren (mit Datum, Abmeldebestätigung, Auszugsdatum)
- [ ] Elterngeldstelle kontaktieren und Zahlungsstopp beantragen (Frist ab Wohnsitzwechsel)
- [ ] Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt besorgen (frühestens 7 Tage vor Auszug)
- [ ] Bestätigungen aller Abmeldungen sicher archivieren (digital + Original)
Nach der Auswanderung:
- [ ] Ggf. Familienleistung im neuen Wohnsitzland beantragen
- [ ] Bei EU-Aufenthalt: Differenzbetrag-Antrag bei der deutschen Familienkasse stellen, falls möglich
- [ ] Bei Rückkehr nach Deutschland: Kindergeld neu beantragen (frühestens 6 Monate rückwirkend)
Du willst die komplette Abmelde-Checkliste fürs Auswandern? Dann schau dir unsere interaktive Checkliste an, dort findest du alle Schritte, nicht nur für Kindergeld und Elterngeld.
Was sonst noch wichtig ist beim Auswandern
Kindergeld und Elterngeld sind nur zwei von vielen Themen, die du als Auswanderer im Blick haben musst. Diese drei Cross-Reads helfen dir, den Gesamtüberblick zu behalten:
- Wohnsitz abmelden — die Pflicht-Grundlage. Ohne Abmeldebescheinigung kannst du weder Kindergeld noch Elterngeld sauber abmelden.
- Auswandern mit Kindern — Schule, Visum, Kindersitz, Reisepass-Anforderungen. Alles, was Familien beim Wegzug beachten müssen.
- Auswander-Checkliste — interaktiv und auf deine Situation zugeschnitten. In 2 Minuten siehst du, was du wann zu erledigen hast.
Bei steuerlich komplexen Konstellationen (Doppelstaatler, EU-Grenzgänger, hohe Einkommen) empfehlen wir zusätzlich einen Steuerberater mit Auslandsfokus — diese Konstellationen erfordern individuelle Beratung.
Video: Kindergeld bei Auswanderung, die häufigsten Fehler
Welche Fehler in der Praxis tausende Euro kosten und wie du sauber an die Familienkasse herantrittst, geht Oliver im Detail durch:
Schnellüberblick zur Kombination Kindergeld plus Elterngeld:
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Kindergeld abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja, du bist gesetzlich verpflichtet, die Familienkasse über deinen Umzug ins Ausland zu informieren. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein reicht nicht aus. Wer das versäumt, riskiert Rückforderungen und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Kann ich deutsches Kindergeld im Ausland beziehen?
In bestimmten Fällen ja, etwa wenn du weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, als Entsandter im Ausland arbeitest oder als EU-Bürger in einem Mitgliedsstaat lebst und in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Der Anspruch hängt immer von der Steuerpflicht ab, nicht von der Staatsbürgerschaft.
Was passiert mit dem Elterngeld, wenn ich auswandere?
Der Anspruch auf Elterngeld erlischt, sobald du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland hast. Ausnahmen gelten für Entsandte, Entwicklungshelfer, Beamte im Auslandseinsatz und Grenzgänger innerhalb der EU. Elternzeit (unbezahlte Freistellung) kannst du dagegen auch im Ausland nehmen, nur eben ohne Elterngeldzahlung.
Welche Dokumente brauche ich für die Abmeldung?
Du benötigst deine Abmeldebestätigung, den aktuellen Kindergeldbescheid mit Kindergeldnummer, die Geburtsurkunden deiner Kinder und, wenn du unseren Service nutzt, eine unterschriebene Vollmacht.
Wie schnell muss ich Kindergeld und Elterngeld abmelden?
Sofort bei Änderung deiner Lebensumstände. Es gibt keine offizielle Frist, aber je länger du wartest, desto höher das Risiko von Rückforderungen. Wir empfehlen, die Abmeldung parallel zur Wohnsitzabmeldung zu erledigen, idealerweise als Teil deiner gesamten Abmelde-Checkliste.
Wie hoch ist das Kindergeld 2025 und 2026?
259 EUR pro Monat pro Kind seit Januar 2026 (2025: 255 EUR, 2023/2024: 250 EUR) — einheitlich, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Kindergeld ist eine direkte Auszahlung (259 EUR/Monat/Kind, Stand 2026). Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Vergünstigung — er reduziert dein zu versteuerndes Einkommen (2026: 3.414 EUR pro Elternteil + 1.464 EUR Betreuungsfreibetrag). Das Finanzamt prüft beim Steuerbescheid automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung), und wendet die Variante an, die mehr Geld bringt. Bei Auswanderung entfällt beides.
Wie kann ich Kindergeld in der EU bekommen, wenn ich auswandere?
Innerhalb der EU/EWR/Schweiz koordiniert die Verordnung 883/2004 die Familienleistungen. Wenn ein Elternteil weiter in Deutschland arbeitet, kann Deutschland für die Familie zahlen — auch wenn die Familie im EU-Ausland lebt. Wenn beide Eltern im neuen Land arbeiten, ist dieses Land zuständig. Die deutsche Familienkasse zahlt eventuell einen Differenzbetrag, wenn die Leistung im neuen Land niedriger ist als die deutsche. Konkrete Beispiele siehe Sektion „EU-Koordinierung" oben.
Kann ich Kindergeld auch nachträglich beantragen, wenn ich vergessen habe?
Ja — aber nur 6 Monate rückwirkend (§ 70 EStG). Wer also seit 2 Jahren Anspruch hat und nichts beantragt: nur die letzten 6 Monate werden ausgezahlt, alles davor verfällt.
Kann ich Selbstanzeige stellen, wenn ich zu Unrecht Kindergeld bezogen habe?
Ja — solange die Tat noch nicht entdeckt wurde. Stelle vollständige Selbstanzeige bei der Familienkasse mit Auflistung der unrechtmäßigen Monate. Die Familienkasse erstellt einen Rückforderungs-Bescheid (Betrag + 6 % Zinsen pro Jahr). Bei Vollständigkeit + Rückzahlung wird das Strafverfahren eingestellt. Bei großen Summen unbedingt vor der Selbstanzeige mit Steuerberater oder Anwalt sprechen.
Was passiert mit dem Kindergeld bei doppelter Staatsangehörigkeit?
Die Staatsangehörigkeit allein verschafft keinen Anspruch — entscheidend ist die deutsche Steuerpflicht. Doppelstaatler, die nach Auswanderung in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sind, verlieren das Kindergeld unabhängig vom deutschen Pass.
Was zahlt der Staat in meinem neuen Wohnsitzland?
Sehr unterschiedlich. Beispiele:
- Spanien: Familienleistungen abhängig vom Einkommen, oft niedriger als deutsche Kindergeldsumme
- Schweiz: kantonal organisiert, 200–300 CHF/Monat (Familienzulage)
- Niederlande: Kinderbijslag, ca. 270 EUR/Quartal pro Kind
- Polen: „500+"-Familienleistung, 500 PLN/Monat (~110 EUR)
- Frankreich: ab dem 2. Kind, gestaffelt nach Einkommen
- USA: keine Familienleistungen wie EU-Kindergeld, aber Tax Credits (Child Tax Credit) bei Steuererklärung
Informiere dich vor Auswanderung beim sozialversicherungsrechtlichen Trägertyp deines Ziellandes, welche Familienleistungen dir zustehen.
So gehst du konkret vor
Wenn du noch in Deutschland bist:
- Melde dich direkt online bei der Familienkasse ab oder generiere das Schreiben in unserem Vorlagen-Tool.
- Lege die Abmeldebestätigung bei (frühestens 7 Tage vor Auszug verfügbar).
- Versende per Einschreiben mit Rückschein oder lade im Online-Portal hoch.
- Bestätigung archivieren — Briefkasten oder BA-Postfach.
Wenn du bereits ausgewandert bist:
- Vorlagen-Tool nutzen, Schreiben generieren, online unterschreiben.
- Unser Kündigungs-Versand druckt und verschickt das Schreiben per Einschreiben aus Deutschland — günstiger und schneller als internationales Porto.
- Damit die Bestätigung nicht im verwaisten Briefkasten landet: digitaler Briefkasten (z. B. CS Reloc) als Empfangsadresse einsetzen. Eingehende Post wird gescannt und digital weitergeleitet.
Du willst den Gesamtüberblick fürs Auswandern? Dann starte mit unserer Wohnsitz-Abmeldung — dort siehst du alle Schritte (Meldeamt, GEZ, Verträge, Post, Kindergeld) auf einen Blick.
Bitte beachte: Dieser Artikel beruht auf unserer Erfahrung aus über 40.000 begleiteten Abmeldungen seit 2014. Wir geben unser Bestes, um aktuelle und korrekte Informationen bereitzustellen. Unsere Tools und Beratung ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Bei komplexen Fällen — vor allem bei Doppelstaatlern, EU-Grenzgängern, hohen Einkommen oder bei Verdacht auf unrechtmäßigen Bezug — empfehlen wir dringend die Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Sozial- bzw. Familienrecht.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 31. Mai 2026 aktualisiert.
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Oliver Frankfurth
Gründer von abmelden.de. Seit 2014 hat Oliver über 40.000 Menschen bei ihrer Abmeldung aus Deutschland geholfen. Er kennt jedes Bürgeramt, jede Sondersituation und jeden Fallstrick.