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Finanzen & Rente

Die Deutsche Rentenversicherung: Alles, was du über die Deutsche Rente wissen musst

Die deutsche Rente verständlich erklärt: 3-Säulen-Modell, Berechnung mit aktuellem Rentenwert 2026, Rente im Ausland, EU-Koordinierung und Antrag. Aus 40.000+ Abmeldungen.

Oliver Frankfurth
5. April 2024
(aktualisiert: 31. Mai 2026)22 Min. Lesezeit

„Was passiert mit meiner Rente?", diese Frage höre ich seit 2014 häufiger als jede andere. Bei über 40.000 Abmeldungen, die ich begleitet habe, kam sie in fast jedem Gespräch. Die Antwort: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder aus. Deine eingezahlten Beiträge gehen nicht verloren, nur weil du auswanderst.

Ich erkläre dir hier das Drei-Säulen-Modell, die aktuelle Rentenberechnung 2026, was Auswanderer beachten müssen und wie EU-Koordinierung funktioniert.

Auf einen Blick

  • Die deutsche Rente steht auf 3 Säulen: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge (Riester/Rürup)
  • Mindestwartezeit: 5 Beitragsjahre für Altersrente, 35 Jahre für vorgezogene Rente mit 63, 45 Jahre für „Rente mit 63 ohne Abzüge"
  • Aktueller Rentenwert ab Juli 2025: 40,79 EUR pro Rentenpunkt (Ost-West-Angleichung seit 2024 vollzogen); ab 1. Juli 2026: 42,52 EUR
  • Regelaltersrente: 67 Jahre (Jahrgang 1964+)
  • Die Rente wird in über 150 Länder ausgezahlt — auch nach Auswanderung bleiben Ansprüche erhalten
  • EU-Koordinierung (VO 883/2004): Beitragszeiten in EU/EWR/Schweiz werden zusammengerechnet
  • Bei unter 5 Jahren Beitragszeit und Wegzug aus EU/EWR ist eine Erstattung der Arbeitnehmer-Anteile möglich
  • Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welches Land die Rente besteuert
  • Riester-Förderung muss bei Wegzug aus EU/EWR zurückgezahlt werden (§ 95 EStG)

"Viele meiner Kunden haben Angst, ihre Rentenansprüche zu verlieren, wenn sie auswandern. Das stimmt nicht. Deine eingezahlten Beiträge sind sicher, egal wo du lebst." — Oliver Frankfurth

Das deutsche Rentensystem

Deutschland sichert deine Rente über drei Säulen: die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung. Wenn du auswanderst, musst du verstehen, wie diese drei Teile zusammenspielen — denn jede Säule hat eigene Regeln für den Auslandsbezug.

Säule 1: Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente ist das Pflichtprogramm. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Staat zahlen gemeinsam ein. Du bekommst daraus Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.

Die gesetzliche Rente deckt etwa 48 % deines letzten Nettoeinkommens (Rentenniveau 2026) ab — historisch deutlich weniger als die oft zitierten 70 %. Dazu kommt ein Sicherheitsnetz (Grundrente) für Rentner mit niedrigem Einkommen.

Seit 2005 laufen alle regionalen Zweige unter einem Dach: der Deutschen Rentenversicherung Bund + 14 Regionalträger.

Säule 2: Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die zweite Säule kommt von deinem Arbeitgeber. Viele deutsche Unternehmen bieten betriebliche Altersvorsorge als Teil des Vergütungspakets an. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 gibt es einen Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 % auf Entgeltumwandlungen.

Fünf Modelle gibt es: Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds. Jedes funktioniert anders, alle sichern dir ein zusätzliches Einkommen im Alter.

Die Beiträge liegen typischerweise bei 3–15 % deines monatlichen Bruttogehalts. Dein Arbeitgeber zieht sie direkt vom Gehalt ab. Da die Beiträge vor der Einkommensteuer laufen, sparst du Steuern. Auszahlungsphase: bAV-Renten sind voll steuerpflichtig und KV/PV-pflichtig.

Bei Insolvenz des Arbeitgebers schützt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) deine Ansprüche bei Direktzusagen und Pensionskassen.

Säule 3: Private Altersvorsorge (Riester / Rürup / sonstige)

Die dritte Säule umfasst private Rentenversicherungen von Banken und Versicherungen. Der Staat fördert sie mit Prämien und Steuervorteilen.

Die Riester-Rente

Seit 2002 ergänzt die Riester-Rente die gesetzliche Rente. Anspruch hast du als Arbeitnehmer mit Einkommensteuerpflicht, als Selbstständiger mit gesetzlicher Rentenversicherung, als Empfänger von Arbeitslosengeld, als Beamter oder als Mensch mit dauerhafter Behinderung. Du investierst mindestens 4 % deines Vorjahres-Bruttoeinkommens, der Staat gibt:

  • Grundzulage: 175 EUR/Jahr
  • Kinderzulage: 300 EUR/Jahr pro Kind (ab Geburtsjahr 2008)
  • Berufseinsteiger-Bonus: 200 EUR einmalig bei Vertragsabschluss unter 25
  • Steuerlicher Sonderausgabenabzug: bis 2.100 EUR/Jahr

Wichtig bei Auswanderung: Bei Wegzug aus EU/EWR musst du die gesamte staatliche Förderung zurückzahlen (§ 95 EStG). Innerhalb EU/EWR bleibt die Förderung erhalten.

Die Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente (seit 2005) richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener — also an alle, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen und keinen Riester-Anspruch haben. Zulagen gibt es hier keine, dafür Steuervorteile auf Beiträge bis zu 30.826 EUR/Jahr (Stand 2026, seit 2023 voll absetzbar).

Eigenschaften:

  • Auszahlung lebenslang als Rente — keine Kapitalauszahlung
  • Nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht vererbbar (außer eingeschränkt an Ehegatten / Waisen)
  • Steuerlich nach Wegzug ggf. günstiger als in DE — siehe DBA mit Zielland

Wie wird die gesetzliche Rente finanziert?

Das System basiert auf dem Umlageverfahren mit Pflichtbeiträgen. Du und dein Arbeitgeber zahlen gemeinsam ein — so finanziert ihr die Renten der heutigen Rentner. Die heutigen Beitragszahler erwerben Ansprüche an spätere Beitragszahler.

Beitragssatz 2026: 18,6 % des Bruttogehalts. Du zahlst die Hälfte (9,3 %), dein Arbeitgeber die andere Hälfte.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: 8.450 EUR/Monat = 101.400 EUR/Jahr — seit dem 1. Januar 2025 bundeseinheitlich (die frühere Ost-West-Teilung ist abgeschafft).

Bei der Anmeldung zur Rentenversicherung bekommst du deinen Sozialversicherungsausweis mit einer eindeutigen Nummer. Diese Nummer brauchst du bei jedem Jobwechsel — gib sie deinem neuen Arbeitgeber, damit deine Beiträge korrekt zugeordnet werden.

Wer hat Anspruch auf die deutsche Rente?

Die Grundregel: Mindestens 5 Jahre (60 Monate) in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert — dann hast du Anspruch auf eine Altersrente. Weniger als 5 Jahre? Dann kannst du trotzdem eine Beitragserstattung der Arbeitnehmer-Anteile beantragen (siehe unten).

Auch ohne eigene Beiträge können Anrechnungszeiten zur Wartezeit beitragen:

  • Kindererziehungszeiten: bis zu 3 Jahre pro Kind (Geburten ab 1992), 2,5 Jahre (vor 1992)
  • Pflegezeiten: bei Pflege eines nahen Angehörigen
  • Ausbildungszeiten: Schulausbildung, Studium, berufliche Fortbildung
  • Bezug von Arbeitslosengeld I / Krankengeld / ALG II (eingeschränkt)
  • Zeiten der Erwerbsminderung
  • Behinderten-spezifische Arbeit (mind. 1 Jahr)
  • Mitglieder geistlicher Gesellschaften (Diakonissen, Ordensschwestern)
  • Künstler, Publizisten, Hebammen, Küstenfischer (Pflichtversicherung trotz Selbstständigkeit)
  • EU-/EWR-Beitragszeiten (Koordinierung gem. VO 883/2004)

"Um einen Rentenanspruch zu haben, brauchst du insgesamt 5 Jahre Versicherungszeiten. Neben der angestellten Tätigkeit zählen dazu unter anderem auch Kindererziehungszeiten, Studium und vieles mehr." — Oliver Frankfurth

Beitragserstattung bei unter 5 Jahren oder Auswanderung

Wenn du die Mindestwartezeit von 5 Jahren nicht erreichst und keine Anwartschaft hast, kannst du dir die Arbeitnehmer-Anteile (9,3 % deines Bruttoeinkommens) zurückerstatten lassen.

Voraussetzungen (§ 210 SGB VI):

  • Versicherungsfreiheit erreicht (z. B. Wartezeit nicht erfüllt, kein Anspruch auf Altersrente)
  • 24 Monate ohne Pflichtbeiträge im Ausland (außerhalb EU/EWR)
  • Antrag bei der DRV stellen

Wichtig: Die Erstattung löscht deine bisherigen Rentenansprüche. Vor der Antragstellung prüfen, ob du in absehbarer Zeit wieder einzahlst und die 5 Jahre erreichen könntest.

Praktische Hilfe: Fundsback

Der Antrag bei der DRV ist komplex, sprachlich anspruchsvoll und erfordert detaillierte Unterlagen. Fundsback hat sich auf genau diesen Prozess spezialisiert:

  • Erfolgsbasierte Vergütung — du zahlst nur, wenn die Erstattung kommt
  • Komplett-Service: Antragsstellung, Kommunikation mit der DRV, Übersetzungen
  • Spezialisiert auf internationale Fälle: auch bei Wohnsitz im Ausland
  • Online-Abwicklung: keine Behördengänge nötig

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Wie viel Rente bekomme ich?

Deine Rentenhöhe richtet sich nach deinen Beiträgen während des Arbeitslebens. Für ein Jahr Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Beitragszahler bekommst du einen Entgeltpunkt (Rentenpunkt). Verdienst du mehr, bekommst du mehr Punkte — verdienst du weniger, entsprechend weniger.

Durchschnittsentgelt 2026 (vorläufig): 51.944 EUR/Jahr (bundeseinheitlich seit 2025)

Bei Renteneintritt zählt die DRV alle deine Punkte zusammen und berechnet daraus deine monatliche Rente.

Vier konkrete Renten-Beispiele

Beispiel 1: Durchschnittsverdiener, 45 Beitragsjahre

  • 45 Punkte × 40,79 EUR = 1.835 EUR/Monat brutto
  • Nach KV/PV (ca. 11,5 %) und Steuer: ca. 1.500 EUR netto

Beispiel 2: Teilzeit-Erwerbsbiografie, 30 Beitragsjahre, 70 % Durchschnitt

  • 21 Punkte × 40,79 EUR = 857 EUR/Monat brutto
  • Im Grundrenten-Bereich (Zuschlag möglich, siehe unten)

Beispiel 3: Akademiker mit spätem Einstieg, 35 Beitragsjahre, 130 % Durchschnitt

  • 45,5 Punkte × 40,79 EUR = 1.856 EUR/Monat brutto
  • Höhere Beiträge, aber kürzere Laufzeit gleicht sich aus

Beispiel 4: Frührentner mit 63 (Jahrgang 1964+, 40 Beitragsjahre)

  • 40 Punkte × 40,79 EUR × 0,856 (Abschlag 14,4 % bei 4 Jahren früher) = 1.396 EUR/Monat brutto

Wie berechnet sich die Rente?

Die Rentenberechnung folgt einer klaren Formel mit vier Faktoren:

Monatliche Rente = Rentenpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Die vier Faktoren im Detail

  • Rentenpunkte: Für jedes Jahr in der gesetzlichen Rentenversicherung sammelst du Punkte. 1 Punkt entspricht dem Durchschnittseinkommen. Verdienst du das Doppelte, bekommst du 2 Punkte. Obergrenze: ca. 1,8–2,17 Punkte pro Jahr (abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze).
  • Zugangsfaktor: Gehst du mit Regelaltersgrenze (67) in Rente, beträgt dein Faktor 1,0. Jeder Monat früher kostet 0,3 % Abschlag (= 0,003 pro Monat). Jeder Monat später bringt 0,5 % Bonus (= 0,005 pro Monat).
  • Rentenwert: Ein Rentenpunkt hat einen Eurowert, den die Bundesregierung jährlich anpasst (jeweils zum 1. Juli).
  • Rentenartfaktor: Hängt von der Rentenart ab. Regelaltersrente: 1,0. Volle Erwerbsminderung: 1,0. Teilweise Erwerbsminderung: 0,5. Große Witwenrente: 0,55. Kleine Witwenrente: 0,25. Halbwaisenrente: 0,1. Vollwaisenrente: 0,2.

Aktuelle Rentenwerte (Historie)

| Jahr (ab Juli) | Rentenwert West | Rentenwert Ost | |---|---|---| | 2022 | 36,02 EUR | 35,52 EUR | | 2023 | 37,60 EUR | 37,60 EUR | | 2024 | 39,32 EUR | 39,32 EUR | | 2025 | 40,79 EUR | 40,79 EUR | | 2026 (ab Juli) | 42,52 EUR | 42,52 EUR |

Die Ost-West-Angleichung ist seit 2024 vollzogen. Steigerung 2025 zu 2024: +3,74 %; zum 1. Juli 2026 steigt der Rentenwert um +4,24 % auf 42,52 EUR. Die Rechenbeispiele in diesem Artikel nutzen den bis 30. Juni 2026 gültigen Wert von 40,79 EUR.

Die Mindestrente: Die Grundrente

Nach jahrelangen Verhandlungen führte die Bundesregierung im Januar 2021 die Grundrente ein. Sie sichert jedem, der lange ins System eingezahlt hat, eine angemessene Rente.

Wer bekommt Grundrente?

  • Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Arbeitsjahre, Kindererziehungszeiten, Pflege-/Krankenzeiten)
  • Einkommensgrenze (2026): monatl. Einkommen unter 1.491–2.326 EUR/Monat (Alleinstehende / Paare) — sonst gestaffelte Anrechnung
  • Automatische Prüfung: kein Antrag nötig, die DRV prüft das selbst

Höhe des Zuschlags

Der Grundrentenzuschlag beträgt maximal ca. 460 EUR/Monat (Stand 2026). Tatsächliche Höhe abhängig von Einzahlungsdauer und durchschnittlicher Entgeltpunkte-Höhe.

Renten-Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Sobald du deine deutsche Rente beziehst, bist du in der Regel Pflichtmitglied in der KVdR. Beiträge:

  • Allgemeiner KV-Satz: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %, 2026) — also ca. 17,5 %
  • Rentner zahlen die Hälfte selbst, die DRV den Rest
  • Pflegeversicherung 2026: 3,6 % Basissatz, 4,2 % für Kinderlose (+0,6 %), 3,6 % mit einem Kind, je weiterem Kind (2.–5.) −0,25 % — komplett vom Rentner

Bei Wohnsitz im Ausland ist die KVdR-Pflicht je nach DBA und Zielland geregelt — siehe Auswandern als Rentner.

Wann erreiche ich das Rentenalter?

Deutschland hat die Altersgrenze schrittweise angehoben. Für alle ab Jahrgang 1964 gilt: 67 Jahre ist das Regelalter.

| Geburtsjahrgang | Regelaltersrente | |---|---| | 1958 | 66 + 0 Monate | | 1959 | 66 + 2 Monate | | 1960 | 66 + 4 Monate | | 1961 | 66 + 6 Monate | | 1962 | 66 + 8 Monate | | 1963 | 66 + 10 Monate | | ab 1964 | 67 Jahre |

Vorgezogene Altersrente

  • Mit 63 Jahren möglich bei 35 anrechenbaren Beitragsjahren — mit Abschlag von 0,3 % pro Monat (max. 14,4 %)
  • „Rente mit 63 ohne Abzüge" bei 45 Beitragsjahren — Jahrgang 1964+ effektiv ab 65 (zwei Monate später pro Jahrgang ab 1953)
  • Schwerbehinderte: vorgezogen ab 62 mit 0,3 % Abschlag pro Monat, 65 ohne Abschlag

Bergleute, Hinterbliebene, Erwerbsminderung

  • Bergleute: Altersgrenze 62 Jahre (Jahrgang 1964+)
  • Witwen-/Witwerrente: Altersgrenze 47 Jahre
  • Erwerbsminderungsrente: unabhängig vom Alter bei festgestellter Minderung

Kann ich meine deutsche Rente im Ausland beziehen?

Ja. Sobald du das gesetzliche Rentenalter erreichst, kannst du deine Rente in jedes Land der Welt beziehen. Die DRV zahlt aktuell in über 150 Länder aus, bei einem Bestand von etwa 248.000 Renten ins Ausland.

„Lass dir vor deiner Ausreise einen aktuellen Nachweis über deine Versicherungszeiten zuschicken, um diese (z. B. während einer Anstellung) zu prüfen. Lücken oder Fehler sollten unbedingt korrigiert werden, da dies Einfluss auf deine spätere Rente haben kann." — Oliver Frankfurth

Praktische Punkte beim Auslandsbezug

  • Überweisungskosten trägt die DRV (innerhalb SEPA kostenlos)
  • Wechselkursrisiko bei Nicht-Euro-Zielen — Multi-Währungs-Konto via Wise/Revolut prüfen
  • Lebensbescheinigung jährlich einreichen (RV-LB Vordruck) — siehe Auswandern als Rentner
  • Auslandsrenten-Verordnung kann bei DDR-/reichsdeutschen Renten-Anteilen Kürzungen auslösen
  • Adresse aktuell halten bei der DRV
  • Konsulat-Anmeldung (freiwillig) erleichtert den Behördenkontakt

Besteuerung im Ausland

Welches Land deine Rente besteuert, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und deinem neuen Wohnsitzland. Deutschland hat mit über 90 Ländern DBAs. Drei mögliche Szenarien:

  1. DE behält das Besteuerungsrecht (z. B. Portugal, Italien, Niederlande)
  2. Wohnsitzstaat besteuert (z. B. Frankreich, Schweiz, Thailand)
  3. Geteiltes Besteuerungsrecht mit Anrechnung

Detailtabelle mit 15 Ländern: siehe Auswandern als Rentner.

Steuerliche Behandlung der Rente in Deutschland

Seit 2005 läuft die nachgelagerte Besteuerung der Renten: Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich. Übersicht:

| Renteneintritt | Besteuerungsanteil | |---|---| | 2005 | 50 % | | 2010 | 60 % | | 2015 | 70 % | | 2020 | 80 % | | 2023 | 82,5 % | | 2024 | 83 % | | 2025 | 83,5 % | | 2030 | 86 % | | ab 2058 | 100 % |

Seit dem Wachstumschancengesetz (2023) steigt der Besteuerungsanteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr statt um 1 — die volle Besteuerung (100 %) ist dadurch erst 2058 statt wie früher 2040 erreicht.

Der einmal festgesetzte Rentenfreibetrag bleibt lebenslang konstant in Euro. Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

EU-Koordinierung: Rente aus mehreren Ländern

Wenn du in mehreren EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz gearbeitet hast, koordiniert die Verordnung (EG) 883/2004 deine Rentenansprüche. Wichtigste Regeln:

  • Beitragszeiten aus EU/EWR/CH werden zusammengerechnet — relevant für die 5-Jahre-Wartezeit
  • Jedes Land zahlt aus, anteilig nach den dort erfüllten Versicherungszeiten
  • Antrag im Wohnsitzland stellen — das Wohnsitzland-Versicherungssystem leitet ihn an die anderen Länder weiter
  • Pro-rata-Berechnung durch jedes Land separat
  • Kein Verlust durch Grenzwechsel — auch kurze Versicherungszeiten (z. B. 6 Monate in Frankreich) zählen

Beispiel EU-Koordinierung

Du hast 10 Jahre in DE, 8 Jahre in Spanien, 4 Jahre in Frankreich gearbeitet. Drei Renten-Quellen:

  • Spanien: zahlt für die 8 Jahre nach spanischem Recht
  • Frankreich: zahlt für die 4 Jahre nach französischem Recht
  • Deutschland: zahlt für die 10 Jahre, aber: für die 5-Jahre-Wartezeit werden alle 22 Jahre angerechnet

Alle drei Renten kannst du an deinem Wohnsitz erhalten. Mehr Details: Auswandern als Rentner.

Die deutsche Rente für Ausländer

Als Expat oder ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland zahlst du in der Regel in das gesetzliche Rentensystem ein. Dein Rentenanspruch entsteht nach 5 Beitragsjahren.

Erreichst du die 5 Jahre nicht, kannst du dir nach 24 Monaten ohne Pflichtbeiträge deine Arbeitnehmer-Anteile (9,3 %) erstatten lassen — sofern du dich in einem Land außerhalb EU/EWR niedergelassen hast. EU-/EWR-Bürger können in der Regel die EU-Koordinierung nutzen.

Alle Details zum Erstattungs-Antrag: Rentenversicherung auszahlen lassen — und der einfache Weg über Fundsback.

Ziehst du nach der Einzahlung in ein anderes Land, kannst du deine Rente trotzdem im Ausland beantragen. Ob und wie das klappt, hängt vom Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und deinem neuen Land ab.

Länder mit Sozialversicherungsabkommen (Auswahl)

Deutschland hat bilaterale Abkommen mit u. a. USA, Kanada, Australien, Israel, Türkei, Marokko, Tunesien, Brasilien, Chile, Uruguay, Philippinen, Indien, Japan, Südkorea und China.

In diesen Ländern werden Beitragszeiten gegenseitig anerkannt, die Rente fließt ohne Kürzung nach Auslandsrenten-VO.

Sonderfälle: Mütterrente, Versorgungsausgleich, Kindererziehung

Mütterrente (und Väter)

Wer Kinder geboren oder erzogen hat, bekommt für die Kindererziehung Rentenpunkte:

  • Kinder geboren vor 1992: 2,5 Punkte pro Kind (Mütterrente II seit 2019)
  • Kinder geboren ab 1992: 3 Punkte pro Kind (Standard-Kindererziehungszeit)

Bei einem Rentenwert von 40,79 EUR sind das 101,98 EUR (vor 1992) bzw. 122,37 EUR (ab 1992) zusätzlich pro Monat pro Kind. Wichtig: Die Anrechnung erfolgt automatisch für die Mutter — der Vater kann beantragen, dass ihm die Punkte zugewiesen werden, wenn er die überwiegende Erziehung übernommen hat.

Berücksichtigungszeiten Kinderziehung

Über die reine Kindererziehungszeit hinaus zählt die Berücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit — sie wirkt sich nicht direkt punktesteigernd aus, sondern verbessert die Wartezeit und kann bei niedrig verdienenden Eltern den Punkte-Wert anheben.

Versorgungsausgleich bei Scheidung

Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt (Versorgungsausgleich, § 1587 BGB). Wer mehr Punkte erworben hat, gibt ab; wer weniger hat, bekommt zugerechnet. Das gilt für gesetzliche Rente, bAV und private Rürup-Renten.

Wichtig bei Auswanderung: Der Versorgungsausgleich erfolgt nur, wenn die Scheidung vor einem deutschen Gericht ausgesprochen wurde. Bei Scheidung im Ausland kann ein nachträglicher Antrag beim deutschen Familiengericht möglich sein.

Erwerbsminderungsrente: Wenn du nicht mehr arbeiten kannst

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) schützt dich, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst — unabhängig vom Alter. Zwei Stufen:

  • Volle EM-Rente: Du kannst unter 3 Stunden täglich arbeiten — Rentenartfaktor 1,0
  • Teilweise EM-Rente: Du kannst 3–6 Stunden täglich arbeiten — Rentenartfaktor 0,5

Voraussetzungen

  • Mindestens 5 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung
  • Medizinisches Gutachten der DRV bestätigt die Erwerbsminderung
  • Reha vor Rente: Vor einer EM-Rente prüft die DRV, ob Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen können

Zurechnungszeit als Ausgleich

Die DRV rechnet bei EM-Rente eine Zurechnungszeit bis zu einem festgelegten Alter (Rentenbeginn 2026: 66 Jahre + 3 Monate, steigt schrittweise bis 2031 auf 67) so, als hättest du bis dahin weiter Beiträge in Höhe deines Durchschnitts eingezahlt. Das verhindert, dass junge Erwerbsgeminderte zu wenig Punkte haben.

Hinterbliebenenrenten: Witwen-, Witwer-, Waisenrenten

Beim Tod eines Versicherten bekommen Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente:

Witwen- und Witwerrente

  • Große Witwenrente (55 % der Versicherten-Rente):
    • Witwer/Witwe ist 47+ Jahre alt oder erwerbsgemindert oder erzieht ein Kind unter 18
  • Kleine Witwenrente (25 % der Versicherten-Rente):
    • 24 Monate Zahlung, danach Wegfall
    • Bei Heirat vor 2002 und Witwen-Status entstand vor 2002: lebenslange Zahlung möglich

Voraussetzungen für Hinterbliebenenrente

  • Versicherter hatte 5 Jahre Wartezeit erfüllt (oder Tod durch Arbeitsunfall)
  • Ehe bestand mindestens 1 Jahr (Schutz vor „Versorgungsehen")
  • Eigene Einkünfte werden angerechnet (Freibetrag ca. 1.000 EUR/Monat netto)

Waisenrente

  • Halbwaisenrente (10 % der Versicherten-Rente) bei Tod eines Elternteils
  • Vollwaisenrente (20 %) bei Tod beider Elternteile
  • Bis 18 Jahre, bei Ausbildung/Studium bis 27 Jahre

Renten-Splitting unter Ehegatten

Alternative zur klassischen Witwenrente: Beim Tod eines Partners werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt. Sinnvoll, wenn beide Partner ähnlich hohe eigene Renten haben. Antrag bei der DRV.

Wie beantrage ich meine Rente?

Schritt-für-Schritt:

  1. Anspruch prüfen: Hast du 5 Beitragsjahre im deutschen System (inkl. EU-Zeiten)? Renteninformation der DRV (jährlich automatisch) zeigt deinen Stand.
  2. Online-Konto bei der DRV einrichten — über eservice-drv.de digital nutzbar.
  3. Dokumente sammeln: Sozialversicherungsnummer, Personalausweis, Beschäftigungsverlauf, Beitragsnachweise, Lebenslauf, Heirats-/Geburtsurkunden (für Hinterbliebenenrente).
  4. Kontenklärung anstoßen — alle Versicherungszeiten prüfen, Lücken schließen.
  5. Rentenantrag stellen — schriftlich, online oder bei DRV-Beratungsstelle. Bei Auslandswohnsitz auch über deutsche Botschaft/Konsulat.
  6. Bearbeitungszeit: 3–6 Monate, bei komplexen Fällen länger.
  7. Bescheid prüfen — Widerspruchsfrist 1 Monat, bei Fehlern Widerspruch einlegen.
  8. Rente erhalten: Nach Bewilligung monatliche Zahlung auf dein Bankkonto.

Tipp: Starte mit den Vorbereitungen etwa 6 Monate vor deinem Rentenalter. Bei Auswanderung ggf. 12 Monate.

Rentenrechner und Online-Konto

Die DRV bietet kostenlose Online-Tools:

  • eservice-drv.de: digitales Konto, Renteninformation, Antrag online
  • Renten-Rechner der DRV (im Online-Konto, mit konkreten Werten aus deinem Versicherungsverlauf)
  • deutsche-rentenversicherung.de mit Beratung per Telefon und vor Ort

Rentenlücke schließen: Strategien

Die gesetzliche Rente alleine reicht selten für den gewohnten Lebensstandard. Das Rentenniveau (Verhältnis Durchschnittsrente zu Durchschnittseinkommen) liegt 2026 bei rund 48 % netto vor Steuern — viele Rentner kennen das als „Versorgungslücke".

Wie groß ist die Lücke?

Faustregel: Du brauchst im Alter ca. 80 % deines letzten Nettoeinkommens für den gewohnten Lebensstandard. Die gesetzliche Rente liefert davon nur etwa die Hälfte bis zwei Drittel. Die Differenz ist deine Rentenlücke.

Beispiel: Letztes Netto 3.000 EUR/Monat → Bedarf im Alter ca. 2.400 EUR → gesetzliche Rente vielleicht 1.500 EUR → Lücke 900 EUR/Monat.

Strategien zum Lückenschluss

  1. Freiwillige Beiträge zur GRV (auch nach Auswanderung möglich für Deutsche)
  2. Betriebliche Altersvorsorge maximieren — Entgeltumwandlung bis Beitragsbemessungsgrenze nutzen
  3. Riester-Rente (nur sinnvoll, wenn du in DE oder EU/EWR bleibst)
  4. Rürup-Rente für Selbstständige + Gutverdiener
  5. Private Renten- oder Fondssparpläne ohne staatliche Förderung (flexibler, aber ohne Zulagen)
  6. Immobilie als Altersvorsorge (mietfrei wohnen senkt den Geldbedarf)
  7. Aktien-/ETF-Sparpläne über langjährige Zeiträume
  8. Selbstständige Tätigkeit im Alter (kein Hinzuverdienst-Limit ab Regelaltersrente)

Hinzuverdienst und Rente

Seit 2023 darfst du neben deiner Regelaltersrente unbegrenzt dazuverdienen, ohne Renten-Kürzungen. Bei vorgezogener Altersrente gilt die Hinzuverdienstgrenze ebenfalls weggefallen. Bei Erwerbsminderungsrente bestehen weiter Grenzen.

Praxis-Hinweise für Auswanderer

Aus über 40.000 Abmeldungen sehen wir die typischen Stolperfallen:

1. Kontenklärung vor der Abmeldung Lass dir vor dem Wegzug alle Versicherungszeiten bestätigen. Nach der Abmeldung sind Korrekturen aus dem Ausland zeitaufwendiger.

2. Riester vor Wegzug prüfen Bei Wegzug aus EU/EWR: Förderung muss zurückgezahlt werden. Vorher Vertrag verkaufen (Lebensversicherung verkaufen) oder ruhend stellen.

3. Adresse aktuell halten Die DRV schickt jährlich Renteninformationen + Lebensbescheinigungs-Vordrucke. Veraltete Adresse = Zahlungsstopp.

4. Steuerberater mit Auslandserfahrung Die Kombination DBA + beschränkte Steuerpflicht + Wohnsitzland-Recht ist komplex. 1 Stunde Beratung spart oft 4-stellige Beträge.

5. EU-Beitragszeiten dokumentieren Wer in mehreren EU-Ländern gearbeitet hat: Beitragsnachweise von jedem Land sammeln. Die Koordinierung läuft sonst zäh.

Video: Deutsche Rente im Ausland — Das musst du wissen

Häufig gestellte Fragen

Verliere ich meine Rentenansprüche, wenn ich auswandere?

Nein. Deine erworbenen Rentenansprüche bleiben vollständig erhalten, egal wo du lebst. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt grundsätzlich in jedes Land der Welt aus. Bei einem Umzug in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen können allerdings Einschränkungen bei bestimmten Renten-Anteilen (DDR-/reichsdeutsche Zeiten) gelten.

Kann ich aus dem Ausland freiwillig weiter einzahlen?

Ja, als deutscher Staatsbürger kannst du auch nach der Abmeldung freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das kann sinnvoll sein, um auf die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zu kommen oder deine Ansprüche zu erhöhen. Mindestbeitrag 2026: 112,16 EUR/Monat, Höchstbeitrag 1.571,70 EUR/Monat.

Was passiert mit meiner Riester-Rente, wenn ich auswandere?

Bei dauerhaftem Wegzug aus EU/EWR musst du die gesamte staatliche Förderung (Zulagen + Steuervorteile aus Sonderausgabenabzug) zurückzahlen (§ 95 EStG). Innerhalb EU/EWR bleibt die Förderung erhalten, der Vertrag läuft normal weiter. Strategie: vor dem Wegzug klären, ob verkauf oder Ruhendstellung besser ist.

Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich auswandere?

Die Rürup-Rente wird auch ins Ausland gezahlt. Die steuerliche Behandlung in der Ansparphase bleibt unverändert (Steuervorteil wurde während des DE-Wohnsitzes erworben). In der Auszahlungsphase regelt das DBA, wer besteuert. Verkauf nur in Ausnahmefällen möglich, da Rürup nicht beleihbar ist.

Kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen?

Wenn du weniger als 5 Jahre eingezahlt hast und kein EU-/EWR-Bürger bist (bzw. dauerhaft außerhalb EU/EWR lebst), kannst du nach einer Wartefrist von 24 Monaten die Erstattung deiner Arbeitnehmer-Anteile beantragen. Details: Rentenversicherung auszahlen lassen — schnellster Weg über Fundsback.

Wo wird meine deutsche Rente besteuert?

Das hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und deinem Wohnsitzland ab. In vielen Fällen wird die Rente im Wohnsitzland besteuert, aber Deutschland behält sich bei einigen Abkommen ein Besteuerungsrecht vor (z. B. Portugal, Niederlande). Detailtabelle: Auswandern als Rentner.

Wie hoch ist die durchschnittliche deutsche Rente 2026?

Die Standardrente (45 Jahre Durchschnittsverdienst) liegt 2026 bei ca. 1.835 EUR brutto pro Monat. Die tatsächliche Durchschnittsrente aller Rentner ist niedriger (ca. 1.300–1.500 EUR brutto), weil viele weniger als 45 Beitragsjahre erreichen.

Was ist der aktuelle Rentenwert?

Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1. Juli 2025 40,79 EUR pro Entgeltpunkt — bundeseinheitlich (Ost-West-Angleichung 2024 vollzogen). Zum 1. Juli 2026 steigt er auf 42,52 EUR (+4,24 %).

Wie funktioniert die EU-Koordinierung der Rente?

Verordnung (EG) 883/2004 stellt sicher, dass Beitragszeiten aus allen EU-/EWR-Ländern und der Schweiz für die Mindestwartezeit zusammengerechnet werden. Jedes Land zahlt anteilig nach den dort geleisteten Versicherungszeiten. Antrag im Wohnsitzland stellen — das System leitet ihn weiter.

Wann muss ich die Rente beantragen?

Die DRV zahlt die Rente nicht automatisch — du musst sie beantragen. Etwa 3 Monate vor gewünschtem Rentenbeginn ist optimal. Bei rückwirkenden Anträgen wird die Rente max. 3 Monate rückwirkend gezahlt — also rechtzeitig stellen.

Weiterführende Ratgeber


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Dieser Artikel basiert auf unserer Erfahrung aus über 40.000 Abmeldungen seit 2014. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Werte und Beitragssätze beziehen sich auf den Stand 2026 und können sich ändern.

Stand: 31. Mai 2026 — keine Rechtsberatung im Sinne RDG.

Oliver Frankfurth

Oliver Frankfurth

Gründer von abmelden.de. Seit 2014 hat Oliver über 40.000 Menschen bei ihrer Abmeldung aus Deutschland geholfen. Er kennt jedes Bürgeramt, jede Sondersituation und jeden Fallstrick.

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